Ausgangslage

In der Umgebung des Projektperimeters sind die nachfolgenden NIS-Emissionsquellen vor­han­den (vgl. Fig. 6‑10):

  • Mobilfunk-Sendeantenne im Areal PSI Ost mit mittlerer Sendeleistung in rund 100 m Ent­fernung

  • Mobilfunk-Sendeantenne im Areal PSI West mit mittlerer bis grosser Sendeleistung in rund 625 m Entfernung

Bei den bestehenden Mobilfunkantennen handelt es sich um sogenannt alte Anlagen, welche vor Inkrafttreten der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erstellt wurden. Die bewilligte elektrische Feldstärke der bestehenden Anlagen hat Besitzstandsgarantie.

	NIS-Emissionsquellen  (swisstopo 2024)

Fig. 6‑10:NIS-Emissionsquellen

(swisstopo 2024)

Voraussichtliche Auswirkungen

Aufgrund des Abstands des Anlagenperimeters zu den genannten Mobilfunk-Sendeantennen von 100 m (PSI Ost) resp. 625 m (PSI West) und der dazwischenliegenden Gebäude, welche heute bereits Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass die Anlagegrenzwerte gemäss NISV im Anlagenperimeter eingehalten werden. Die be­stehenden Antennen müssen deshalb bei der Anordnung der Bauten und Anlagen resp. OMEN im Anlagenperimeter nicht weiter berücksichtigt werden.

Zusammenfassende Beurteilung

Die räumliche Abstimmung der BEVA mit den bestehenden NIS-Emissionsquellen wird als unproblematisch erachtet.

Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Kein(e)