Ausgangslage

Der Projektperimeter ist ab der Kantonsstrasse K113 (Döttingerstrasse) über die Forschungs­strasse und die Industriestrasse erschlossen (vgl. Fig. 6‑6). Diese Strassen dienen der Erschlies­sung des Arbeitsplatzgebiets (Zwilag/PSI) und des umliegenden Naherholungsgebiets (Wald, Aareufer). Die private Aarebrücke des PSI stellt eine Verbindung zur Kantonsstrasse Nr. K442 (Lokalverbindungsstrasse; vgl. Fig. 6‑6) her. Der Durchgangsverkehr über die Brücke ist jedoch verboten.

Bei sämtlichen Erschliessungsstrassen handelt es sich um Ausnahmetransportrouten für Schwer­verkehr. Die K113 ist dabei als Routentyp I.A (Durchfahrtsbreite = 6.5 m), die Forschungs- und Industriestrasse als Routentyp II.B (Durchfahrtsbreite = 4.5 m) indexiert.

Die Kantonsstrasse K113 (Messstelle im Abschnitt zwischen Kreisel zur Forschungsstrasse und Siggental) wies im Jahr 2019 einen DTV von 15'269 Fahrzeugen pro Tag auf, mit einem LKW-Anteil von 6.5 % (AGIS 2024). Der DTV auf dem Abschnitt der K113 vor Döttingen (Aaretal­strasse) betrug im Jahr 2017 rund 14'800 Fahrten. 90 % dieser Fahrten werden durch den Personenwagenverkehr verursacht (ARE 2017). Für das Jahr 2050 prognostiziert der Bund für diesen Abschnitt ein Verkehrsaufkommen von rund 14'140 Fahrten DTV, mit einem Anteil Last­wagen und Lastzügen von rund 5 % (ARE 2021).

Verkehrserschliessung BEVA (Ist-Zustand)

Fig. 6‑6:Verkehrserschliessung BEVA (Ist-Zustand)

Voraussichtliche Auswirkungen

Durch das Vorhaben wird der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) auf den Zufahrtsstrassen gemäss den heutigen Annahmen während der Betriebsphase um rund 40 bis 60 Fahrten / Tag erhöht, davon sind rund 5 – 10 LKW-Fahrten (vgl. Kap. 3.7.2). Das entspricht auf der Kantons­strasse K113 (Döttingerstrasse) gegenüber der prognostizierten Verkehrsbelastung im Jahr 2050 (14'140 Fahrten DTV) einer geringen, kaum wahrnehmbar Verkehrszunahme von rund 0.3 bis 0.5 %.

Für die Erschliessung der BEVA ist nach heutigen Kenntnissen kein Ausbau der Erschlies­sungs­strassen (übergeordnetes Strassennetz) notwendig. Die Breite, lichte Höhe und Stabilität der bestehenden Strassen sind ausreichend. Davon ausgenommen ist eine Anpassung der Industrie­strasse für die neue Zufahrt.

Zusammenfassende Beurteilung

Der Strassenverlauf und -querschnitt der bestehenden Erschliessungsstrassen ist für die nötigen Transporte für den Bau und den Betrieb einer BEVA sowie für den Personenverkehr geeignet. Das Vorhaben löst – basierend auf den heutigen Planungsannahmen und vorbehältlich einer Anpassung der Zufahrt – gemäss aktuellem Projektstand keinen Strassenausbau aus.

Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Für die nachgelagerten Planungsschritte wird folgender Handlungsbedarf festgehalten:

Handlungsbedarf

  • Anpassungen an den bestehenden Erschliessungsstrassen, u.a. der Industriestrasse (neuen Zufahrt) bis zur Eingabe des Baugesuchs klären.