Ausgangslage
Der Projektperimeter ist ab der Kantonsstrasse K113 (Döttingerstrasse) über die Forschungsstrasse und die Industriestrasse erschlossen (vgl. Fig. 6‑6). Diese Strassen dienen der Erschliessung des Arbeitsplatzgebiets (Zwilag/PSI) und des umliegenden Naherholungsgebiets (Wald, Aareufer). Die private Aarebrücke des PSI stellt eine Verbindung zur Kantonsstrasse Nr. K442 (Lokalverbindungsstrasse; vgl. Fig. 6‑6) her. Der Durchgangsverkehr über die Brücke ist jedoch verboten.
Bei sämtlichen Erschliessungsstrassen handelt es sich um Ausnahmetransportrouten für Schwerverkehr. Die K113 ist dabei als Routentyp I.A (Durchfahrtsbreite = 6.5 m), die Forschungs- und Industriestrasse als Routentyp II.B (Durchfahrtsbreite = 4.5 m) indexiert.
Die Kantonsstrasse K113 (Messstelle im Abschnitt zwischen Kreisel zur Forschungsstrasse und Siggental) wies im Jahr 2019 einen DTV von 15'269 Fahrzeugen pro Tag auf, mit einem LKW-Anteil von 6.5 % (AGIS 2024). Der DTV auf dem Abschnitt der K113 vor Döttingen (Aaretalstrasse) betrug im Jahr 2017 rund 14'800 Fahrten. 90 % dieser Fahrten werden durch den Personenwagenverkehr verursacht (ARE 2017). Für das Jahr 2050 prognostiziert der Bund für diesen Abschnitt ein Verkehrsaufkommen von rund 14'140 Fahrten DTV, mit einem Anteil Lastwagen und Lastzügen von rund 5 % (ARE 2021).
Fig. 6‑6:Verkehrserschliessung BEVA (Ist-Zustand)
Voraussichtliche Auswirkungen
Durch das Vorhaben wird der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) auf den Zufahrtsstrassen gemäss den heutigen Annahmen während der Betriebsphase um rund 40 bis 60 Fahrten / Tag erhöht, davon sind rund 5 – 10 LKW-Fahrten (vgl. Kap. 3.7.2). Das entspricht auf der Kantonsstrasse K113 (Döttingerstrasse) gegenüber der prognostizierten Verkehrsbelastung im Jahr 2050 (14'140 Fahrten DTV) einer geringen, kaum wahrnehmbar Verkehrszunahme von rund 0.3 bis 0.5 %.
Für die Erschliessung der BEVA ist nach heutigen Kenntnissen kein Ausbau der Erschliessungsstrassen (übergeordnetes Strassennetz) notwendig. Die Breite, lichte Höhe und Stabilität der bestehenden Strassen sind ausreichend. Davon ausgenommen ist eine Anpassung der Industriestrasse für die neue Zufahrt.
Zusammenfassende Beurteilung
Der Strassenverlauf und -querschnitt der bestehenden Erschliessungsstrassen ist für die nötigen Transporte für den Bau und den Betrieb einer BEVA sowie für den Personenverkehr geeignet. Das Vorhaben löst – basierend auf den heutigen Planungsannahmen und vorbehältlich einer Anpassung der Zufahrt – gemäss aktuellem Projektstand keinen Strassenausbau aus.
Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen
Für die nachgelagerten Planungsschritte wird folgender Handlungsbedarf festgehalten:
Handlungsbedarf |
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