Ausgangslage

Das Ufer der Aare und die Wälder in der Umgebung des Projektperimeters sind bedeutsame Naherholungsgebiete der ansässigen Bevölkerung. Nördlich des Projektperimeters befindet sich die Fischerhütte Würenlingen. Die Kleinbaute ist mit einer Grillstelle und freien sowie über­dachten Sitzgelegenheiten ausgestattet und wird von der Bevölkerung regelmässig genutzt. Das Aareufer und die Hütte können über diverse Fusswege erreicht werden. Der offizielle Wanderweg (unbefestigter Fussweg) führt entlang des rechten Aareufers, westlich des PSI-/Zwilag-Geländes vorbei (vgl. Fig. 6‑3). Auch das Waldareal östlich des Projektperimeters ist dicht durchwegt und bildet einen Zugang zum Naherholungsgebiet der Aare. Zu diesen Zugängen gehört auch der Nietenbuckweg (vgl. Fig. 6‑3), welcher östlich entlang des Zwilag-Areals verläuft und nördlich davon in den offiziellen Wanderweg mündet.

	Wander- und Fusswege im Umfeld des Projektperimeters  (AGIS 2024)

Fig. 6‑3:Wander- und Fusswege im Umfeld des Projektperimeters

(AGIS 2024)

Voraussichtliche Auswirkungen

Während der Bauphase wird das Naherholungsgebiet durch temporäre Bauten und Anlagen vorübergehend beeinträchtigt (Installationsplätze, Baustellenzufahrten). Der offizielle Wander­weg ist jedoch weder während des Baus noch in der Betriebsphase vom Vorhaben betroffen. Der heutige Verlauf des Nietenbuckwegs (kein offizieller Wanderweg) soll mit der Realisierung der BEVA in den künftigen Eingliederungssaum verlegt werden, um die Verbindung für Fussgänger/ -innen gewährleisten zu können (vgl. Kap 3.2.2). Während der Umlegung sind für Fussgänger/ -innen mehrere Wegalternativen vorhanden.

Zusammenfassende Beurteilung

Die bestehenden Zugänge zu den Naherholungsgebieten im Umfeld des Vorhabens (Aareufer und Wald) sind gewährleistet. Es sind keine offiziellen Wanderwege direkt betroffen.

Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Für die nachgelagerten Planungsschritte wird folgender Handlungsbedarf festgehalten:

Handlungsbedarf

  • Linienführung und Ausgestaltung des zu verlegenden Nietenbuckwegs sind mit den kantonalen Fachstellen und der Gemeinde Würenlingen für das Baugesuch zu klären.