Ausgangslage
Der Projektperimeter grenzt direkt an das Gelände der Zwilag sowie an das Areal PSI Ost. Bei den bestehenden Anlagen der Zwilag handelt es sich um Kernanlagen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Innerhalb des Projektperimeters liegen heute die Gebäude B, C und I sowie der Parkplatz P der Zwilag (vgl. Fig. 6‑1) und die Parkierungsfläche auf Parzelle Kat.-Nr. 1606, welche heute vom PSI genutzt wird. Die betroffenen Zwilag-Gebäude dienen als Lagerhallen sowie Bürogebäude.
Die Waldfläche auf Parzelle Kat.-Nr. 2 ist im Eigentum der Ortsbürgergemeinde Würenlingen und wird forstwirtschaftlich genutzt.
Voraussichtliche Auswirkungen
Aufgrund des Vorhabens müssen die Gebäude B, I und C der Zwilag abgebrochen werden. Zudem soll die bestehende Parkierungsfläche des PSI südlich des Anlagenperimeters auf Parzelle Kat.‑Nr. 1606 während der Bauphase temporär als Installationsfläche genutzt werden. Es ist vorgesehen, dass diese Fläche erst zu einem späteren Zeitpunkt der Bauphase beansprucht wird. Die vom PSI genutzten Grundstücke werden – abgesehen von der temporär als Installationsfläche genutzten Parkierungsfläche – vom Vorhaben der BEVA nicht beansprucht.
Der (temporäre) Ersatz der Gebäude und der Parkierungsanlage können von der Zwilag resp. vom PSI in eigener Kompetenz geregelt werden.
Fig. 6‑1:Projektperimeter mit heutiger Gesamtsituation am Standort Zwilag
Zusammenfassende Beurteilung
Die Lage des Projektperimeters berücksichtigt die Rahmenbedingungen der ansässigen Zwilag und des PSI (vgl. Kap. 4.1). Der erforderliche Rückbau von drei Zwilag-Gebäuden ist so koordiniert, dass der sichere Betrieb der Zwilag während Bau, Betrieb und Stilllegung der BEVA gewährleistet ist. Auch der räumliche Eigenbedarf des PSI zur Realisierung von Neubauten und Umnutzungen zur Entlastung der heute beengten Platzverhältnisse ist gewährleistet, indem für die BEVA keine Flächen auf dem PSI-Areal beansprucht und die nötigen Bauabstände zum PSI-Gelände eingehalten werden.
Handlungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen
Für die nachgelagerten Planungsschritte wird folgender Handlungsbedarf festgehalten:
Handlungsbedarf |
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