Die spezielle Gefährdungszone PSI/Zwilag umfasst Teile der Gemeinden Döttingen, Böttstein und Untersiggenthal sowie die Gemeinden Villigen und Würenlingen (vgl. Anhang 3 NFSV).

Auswirkungen

Die BEVA stellt eine neue Kernanlage innerhalb der bestehenden Gefährdungszone dar.

Beurteilung

Das Errichten der BEVA als neue Kernanlage innerhalb der bestehenden Gefährdungszone ist möglich. Wie im Sicherheitsbericht (Kap. 5.3.4 in Nagra 2025c) erläutert, sind für den Betrieb der BEVA nach heutiger Beurteilung keine Notfallschutzmassnahmen erforderlich. Gleichwohl ist in der Region um den Standort der BEVA wegen der bestehenden Kernanlagen (PSI, Zwilag, KKW Beznau und KKW Leibstadt) die Infrastruktur im Hinblick auf einen Notfall bereits gut ausgebaut.

Abstimmungsbedarf und Massnahmen für die weiteren Projektphasen

Die BEVA löst keine Anpassung des Zonenplans aus. Eine räumliche Abstimmung des Anlagen­perimeters mit der Zwilag resp. dem PSI bezüglich des Notfallschutzes ist nicht erforderlich.