Übersicht
Für die Platzierung des BEVA-Gebäudes (ohne weitere Bauten) angrenzend an das Zwilag-Areal wurden drei Varianten (Nord, Mitte und Süd, vgl. Fig. 4‑4) geprüft (vgl. Anhang D 3.1 in Nagra 2019b).
Fig. 4‑4:Anordnungsvarianten der BEVA (gepunktetes Rechteck) bei der Zwilag (schematische Darstellung)
Das Areal Ost des PSI kann wegen Eigenbedarf des PSI (vgl. Kap. 4.1.2) nicht genutzt werden. Die Variante «Süd» wurde aufgrund dieser Situation (nicht verfügbare Fläche) verworfen.
Beurteilung / Gegenüberstellung Varianten «Nord» und «Mitte»
Für die beiden verbleibenden Varianten «Nord» und «Mitte» wurde je ein aus sicherheitstechnischer und betrieblicher Sicht realisierbarer Anlagenperimeter für die BEVA definiert und ein Vergleich aus Sicht Raum und Umwelt durchgeführt.
Die Variante «Nord» liegt grösstenteils ausserhalb der Bauzone im Wald und bedarf Rodungen im grossen Umfang. Die Rodungen betreffen einen wesentlichen Teil des Naturschutzgebiets von kantonaler Bedeutung im Wald. Weiter betrifft die Variante «Nord» den kantonalen Auenschutzpark. Auen sind in der Schweiz rar geworden und geschützt. Ihr Verlust ist sehr negativ zu bewerten, zudem wären die Flächen für nötige Ersatzmassnahmen schwierig zu finden.
Die Variante «Mitte» mit längs angeordneter BEVA liegt zu grossen Teilen innerhalb der bestehenden Arbeitszone. Die dauerhaften Rodungen fallen im Vergleich zur Variante «Nord» geringer aus und tangieren das kantonale Naturschutzgebiet im Wald weniger stark. Das Auenschutzgebiet bleibt vollständig vor Eingriffen verschont.
Ergebnis
Der Vergleich und die Bewertung der BEVA-Varianten «Nord» und «Mitte» hat gezeigt, dass die Variante «Mitte» insgesamt zu bevorzugen ist, da sich diese zu grossen Teilen innerhalb der bestehenden Bauzone anordnen lässt und die negativen Auswirkungen auf Raum und Umwelt geringer sind. Aus diesen Gründen wurde die Variante «Nord» nicht mehr weiterverfolgt.