In der Begründung der Standortwahl für die BEVA (Kap. 1.5.1 in Nagra 2022a) am Standort Zwilag wurden in Absprache mit der Zwilag bereits erste Überlegungen zu einem Abbruch bestehender Zwilag-Gebäude zugunsten des Projektperimeters für die BEVA angestellt, dies unter der Voraussetzung, dass der Betrieb der Zwilag während Bau, Betrieb und Stilllegung der BEVA gewährleistet werden kann. Für die in Fig. 4‑2 rot markierten Gebäude sowie die im Umfeld angeordneten Parkplätze der Zwilag ist ein Abbruch resp. eine Umnutzung der Fläche in Abstimmung mit der Zwilag möglich.
Fig. 4‑2:Gebäude und Fläche der Zwilag, die für die BEVA rückgebaut / umgenutzt werden können
Eine Mitbenutzung oder Umnutzung von weiteren Zwilag-Gebäuden oder Gebäudeteilen zugunsten der BEVA ist nicht möglich, da diese alle weiterhin für die Zwilag betriebsnotwendige Funktionen erfüllen. Fig. 4‑2 zeigt, dass die Möglichkeiten der baulichen Nachverdichtung im Zwilag-Areal innerhalb der rechtskräftigen Arbeitszone II beschränkt sind. Von der Zwilag ist u.a. bereits eine Erweiterung der SMA-Verpackungsanlage im Innenhof vorgesehen (Innenverdichtung).