In SGT-Etappe 3 hat die Nagra Vorschläge zur Konkretisierung der OFA für alle Regionen «mit» und «ohne» «Verpackungsanlagen am gTL» vorgelegt (Nagra 2019a). Weiter hat sie im Juni 2020 vier Standorte für eine BEVA einander gegenübergestellt (Nagra 2020). Diese sind in über­regionaler Zusammenarbeit der betroffenen Akteure von der dafür vom BFE geschaffenen Arbeits­gruppe Verpackungsanlagen-Extern (AG VA-Extern) diskutiert worden. Die Nagra und die AG VA-Extern kamen unabhängig voneinander zum Schluss, dass nur die Standorte beim gTL oder bei der Zwilag sinnvoll und weiter zu untersuchen sind. Die AG VA-Extern konnte sich auf keine der beiden Optionen festlegen und hat es der Nagra überlassen, unter Abwägung aller Interessen, den am besten geeigneten Standort für die BEVA zu bestimmen und dem Bund vor­zuschlagen (AG VA-extern 2020).

Die Nagra hat vorgeschlagen, die BEVA extern am Standort Zwilag in der Gemeinde Würen­lingen zu platzieren, während das gTL in der Region NL mit einer OFA am Standort Haberstal in der Gemeinde Stadel (NL-6) realisiert werden soll (Nagra 2022a). Für den Standortvorschlag einer BEVA bei der Zwilag waren für die Nagra folgende Aspekte ausschlaggebend:

Sicherheit

  • Mit der Platzierung der BEVA bei der Zwilag wird eine kleinere Anzahl sicherheitsrelevanter Umladevorgänge erwartet als bei einer BEVA beim gTL. Auch werden diese mit einge­spiel­tem Betriebspersonal und bewährten Prozessen und Methoden durchgeführt. Dies spricht aus Sicht der Sicherheit für die Platzierung der Verpackungsanlagen bei der Zwilag.

  • Mit der Konzentration von Kompetenzen und Ressourcen zur Behandlung von radioaktiven Abfällen im Raum Zwilag ergibt sich Synergiepotenzial durch Kooperation mit der Zwilag und dem Paul Scherrer Institut (PSI).

Haushälterische Bodennutzung

  • Die Anlagen können am Standort bei der Zwilag, im Gegensatz zum Haberstal (NL), mehr­heitlich innerhalb der bestehenden Bauzone realisiert werden.

Landschaftsbild

  • Die Einbettung der BEVA am Standort des bestehenden Forschungs- und Industriekomplexes von PSI und Zwilag ist bezüglich der Beeinflussung des Landschaftsbilds deutlich weniger prägend als eine BEVA im ländlichen Haberstal.

Das Verfahren nach KEG stellt das Leitverfahren dar für die Realisierung der BEVA. Die Rahmen­bewilligung ist der erste Schritt in diesem Verfahren und der Bundesrat entscheidet über deren Erteilung. Gleichzeitig mit der Rahmenbewilligung findet das Sachplanverfahren SGT seinen Abschluss am Ende von SGT-Etappe 3 mit der Genehmigung des Objektblattes durch den Bundesrat. Damit wird der Projektperimeter der BEVA behördenverbindlich festgelegt und planerisch gesichert.