In SGT-Etappe 1 wurden ausgehend von der gesamten Schweiz sechs geologische Standort­gebiete für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA-Lager) und drei geologische Standortgebiete für das Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager) vorgeschlagen. Die drei HAA-Standortgebiete sind gleichzeitig auch SMA-Standortgebiete. In Standortgebieten, welche sich sowohl für das HAA- als auch für das SMA-Lager eignen, wurde auch die Möglichkeit der Realisierung beider Lagertypen an einem Standort als sogenanntes Kombilager für alle Abfall­kategorien festgehalten. Diese Auswahl wurde durch den Bundesrat im November 2011 bestätigt.

In SGT-Etappe 2 sind diese Gebiete weiter untersucht worden. Die Auswahl wurde nach behörd­licher Begutachtung vom Bundesrat auf drei geeignete Standortgebiete in der Nordschweiz (Jura Ost (JO), Nördlich Lägern (NL) und Zürich Nordost (ZNO)) und auf das Wirtgestein Opalinuston reduziert. Damit wurde bestätigt, dass sich der Opalinuston aufgrund seiner Gesteinseigen­schaf­ten und die Region der Nordschweiz aufgrund der tektonischen Stabilität und der geringen seismischen Aktivität am besten für ein gTL in der Schweiz eignen. Zudem wurden in Zusammen­arbeit mit den Standortregionen und Kantonen Vorschläge für die Platzierung der OFA basierend auf einer umfangreichen Interessenabwägung erarbeitet und Standortareale für die OFA vorge­schlagen.

Am Ende der Etappe 2 legte der Bundesrat nach behördlicher Begutachtung die drei Standort­gebiete NL, JO und ZNO zusammen mit den entsprechenden Standortarealen für die OFA – NL‑6, NL-2, JO-3+, ZNO-6b für die OFA als Zwischenergebnis im Sachplan fest (vgl. Fig. 2‑1) und wies den zu bearbeitenden Koordinationsbedarf aus (BFE 2018). Damit hat er entschieden, das Standortwahlverfahren in Etappe 3 mit diesen drei Standortgebieten weiterzuführen.

	Die drei weiterzuverfolgenden Standortgebiete und 4 Standortareale für die OFA als Ergebnis von Etappe 2

Fig. 2‑1:Die drei weiterzuverfolgenden Standortgebiete und 4 Standortareale für die OFA als Ergebnis von Etappe 2

 

Am Ende der Etappe 2 wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Verpackung der Abfälle zwingend in einer BEVA beim gTL stattfinden muss oder ob diese auch räumlich getrennt davon platziert werden könnte. Der Bundesrat hat dieses Anliegen im Ergebnisbericht zu Etappe 2 auf­genommen und festgelegt, dass die Nagra diese Option in Zusammenarbeit mit den be­troffe­nen Standortregionen und -kantonen in Etappe 3 prüfen kann (BFE 2018).