Innerhalb des EG wurde anschliessend das Lagerfeld für den Zweck des Standortvergleichs vorläufig platziert. Dabei wurden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • optimale vertikale Einbettung der Lagerfeldebene im Zentrum des Opalinustons

  • Mindestabstand zu bestehenden Tiefbohrungen (ca. 50 m; Wert in Anlehnung an Kap. 4.3 in Nagra 2024d)

  • ausreichender Abstand zur äusseren Begrenzung des EG (ca. 200 m; Wert in Anlehnung an Kap. 4.2 in Nagra 2024d)

Dem Standortvergleich legt die Nagra vergleichbare Lagerkonfigurationen pro Lagertyp und Stand­ortgebiet zugrunde. Alle Lagertypen umfassen auf Lagerebene ein Hauptlager, ein Pilot­lager, Testbereiche und den Zentralen Bereich (vgl. Kap. 3 in Nagra 2022 zum Beschrieb der Module der Lagerarchitektur und Fig. 3‑2 zur exemplarischen Anordnung der Anlagenelemente im Kombi­lager). Die Lagerkonfigurationen berücksichtigen die Grundlagen des schweizerischen Lager­konzepts für die geologische Tiefenlagerung (Kap. 3 in Nagra 2024f), die Lage des HEB und der OFA (Kap. 3 in Nagra 2019) sowie die Abfallzuteilung (Kap. 4.2 in Nagra 2024a) und sind auf die dem Rahmen­bewilligungs­gesuch zugrunde gelegten Abschätzungen zum Abfallinventar abgestimmt (Kap. 7.1 in Nagra 2023b). Die Anforderungen an den Rohbau der Untertagebauwerke sind in Fig. 4-2 im Band 5 des Bautech­nischen Dossiers (Nagra 2023a) zusammengefasst. Während das Haupt- und Pilotlager definitions­­gemäss innerhalb des EG angeordnet sind, liegen der Zentrale Bereich mit den Test­bereichen und die Zugangsbauwerke ausserhalb des EG. Die Zugänge zur Lagerebene, der Logistik­bereich und die Zugänge zu den Lagerfeldern wurden gemäss den sicherheitstechnischen, baulichen und betrieblichen Anforderungen platziert.

	Generisches Kombilager mit Hauptabmessungen gemäss aktueller Lagerauslegung  Für den HAA-Lagerteil wird als Funktion der erwarteten Abfallmenge (Nagra 2023b) eine Fläche von ca. 1 km2 benötigt. Diese Fläche ergibt sich aus einem Abstand zwischen den Lager­stollen von 40 m und einem Abstand zwischen Pilot- und Hauptlager von mindestens 200 m und beinhaltet eine gewisse Reserve hinsichtlich der erwarteten Abfallmenge.  Für den SMA-Lagerteil wird als Funktion der erwarteten Abfallmenge eine Fläche von ca. 0.6 km2 benötigt. Diese Fläche ergibt sich aus einem Abstand zwischen den Lagerkavernen von 85 m und einem Abstand zwischen Pilot- und Hauptlager von mindestens 200 m und bein­haltet eine gewisse Reserve hinsichtlich der erwarteten Abfallmenge.

Fig. 3‑2:Generisches Kombilager mit Hauptabmessungen gemäss aktueller Lagerauslegung

Für den HAA-Lagerteil wird als Funktion der erwarteten Abfallmenge (Kap. 7.1 in Nagra 2023b) eine Fläche von ca. 1 km2 benötigt. Diese Fläche ergibt sich aus einem Abstand zwischen den Lager­stollen von 40 m und einem Abstand zwischen Pilot- und Hauptlager von mindestens 200 m und beinhaltet eine gewisse Reserve hinsichtlich der erwarteten Abfallmenge.

Für den SMA-Lagerteil wird als Funktion der erwarteten Abfallmenge eine Fläche von ca. 0.6 km2 benötigt. Diese Fläche ergibt sich aus einem Abstand zwischen den Lagerkavernen von 85 m und einem Abstand zwischen Pilot- und Hauptlager von mindestens 200 m und bein­haltet eine gewisse Reserve hinsichtlich der erwarteten Abfallmenge.

Kopie der Fig. 4-2 in Band 5 in (Nagra 2023a).