Innerhalb des bevorzugten Bereichs für die Lagerfeldplatzierung wurde der EG zum Zweck des Standort­vergleichs lateral abgegrenzt und die Platzreserven um den EG herum innerhalb der potenziellen Lagerzone angeordnet. Dabei wurde darauf geachtet, dass die sicherheitstechnischen Eigen­schaften eine möglichst geringe Variabilität aufweisen. Als weitere qualitative Aspekte wurden berücksichtigt:

  • optimale Abstände von der Oberflächenanlage (OFA) zum Haupterschliessungsbereich (HEB) und vom HEB zum EG (zweckmässige und haushälterische Nutzung des Untergrunds)

  • Optimierbarkeit des Lagerfelds

  • ggf. weitere standortspezifische Aspekte (beispielsweise vorhandene Tiefbohrungen)

Die EG wurden lateral so dimensioniert, dass sie die doppelte Fläche des Platzbedarfs gemäss aktueller Lagerauslegung umfassen. Der Flächenbedarf (rund 1 km2 für HAA; rund 0.6 km2 für SMA) für die Anordnung der untertägigen Teile des Lagers gemäss aktuellem Lagerkonzept und -auslegung wurde aus Fig. 4-2 in Band 5 in Nagra (2023a) abgeleitet und ist in Fig. 3‑2 erläutert. Für die HAA-Lager umfassen die EG somit rund 2 km2 und für die SMA-Lager rund 1.2 km2. Das 6-fache des Platzbedarfs gemäss aktueller Auslegung der Lagerfelder wurde für alle Standortgebiete und Lagertypen als Platzangebot inkl. Reserven betrachtet. Die Ausdehnung des EG und der Platzreserven beträgt somit rund 6 km2 für das HAA-Lager und rund 3.6 km2 für das SMA-Lager.

Die Nagra definiert damit für alle Standortgebiete einen einheitlichen Platzbedarf pro Lagertyp sowie einheitliche Platzreserven, die ein Mehrfaches davon betragen. Dies begründet sich mit der geologischen Datengrundlage, die in Etappe 3 in allen Standortgebieten auf einen gleichwertigen Stand gebracht wurde1. Der Platzbedarf trägt den Ungewissheiten im erwarteten Abfallinventar und bzgl. Geometrie, Anordnung und Abständen der Lagerkammern sowie den lokalen Gegeben­heiten Rechnung. 

Dieser Platzbedarf ist kleiner als der in Etappe 2 geschätzte, standortspezifische Platzbedarf (ca. 6 – 12 km2 für das HAA-Lager und ca. 3 – 5 km2 für das SMA-Lager in den drei verbleibenden Standortgebieten, vgl. Kap. 4.1 in Nagra 2014b). Der Grund dafür liegt in der nunmehr stark verbesserten Datenlage, welche eine wesentliche Reduktion der in Etappe 2 angenommenen Bandbreiten zur Berücksichtigung von Ungewissheiten bei der Anordnung der Lager­felder erlaubt. Unter Berücksichtigung der Reserven ist der in Etappe 2 und Etappe 3 angenommene Platz­bedarf ähnlich. ↩