Die nukleare Betriebsbewilligung erfordert im Rahmen des anlageninternen Strahlenschutzes gem. Richtlinie ENSI-G12 (ENSI 2021) die kontinuierliche Erhebung, Archivierung und Rappor­tierung der radiologischen Daten nach Strahlenschutzkonzept der OFA.

Die während der Betriebsdauer gesammelten Daten sowie die Auswertungen der durchgeführten Messungen während des Betriebs bilden eine Grundlage für die Planung der Stilllegung. Dies umfasst auch die nichtnuklearen Gefahrstoffe, welche beim Bau und Betrieb Anwen­dung finden respektive als Betriebsabfälle anfallen. Diese werden entsprechend ihrer Eigen­schaf­ten fach­gerecht gesammelt und entsorgt.

Nach Abschluss des Betriebs besteht auf der gesamten OFA kein Inventar an radioaktiven Materialien.