Die nukleare Betriebsbewilligung erfordert im Rahmen des anlageninternen Strahlenschutzes gem. Richtlinie ENSI-G12 (ENSI 2021) die kontinuierliche Erhebung, Archivierung und Rapportierung der radiologischen Daten nach Strahlenschutzkonzept der OFA.
Die während der Betriebsdauer gesammelten Daten sowie die Auswertungen der durchgeführten Messungen während des Betriebs bilden eine Grundlage für die Planung der Stilllegung. Dies umfasst auch die nichtnuklearen Gefahrstoffe, welche beim Bau und Betrieb Anwendung finden respektive als Betriebsabfälle anfallen. Diese werden entsprechend ihrer Eigenschaften fachgerecht gesammelt und entsorgt.
Nach Abschluss des Betriebs besteht auf der gesamten OFA kein Inventar an radioaktiven Materialien.