Das Stilllegungsziel ist die formale Stilllegung und der Rückbau des überwachten Bereichs der OFA zur „grünen Wiese“. Damit wird die Voraussetzung dazu geschaffen, dass nach Abschluss der Beobachtungs- und Verschlussphase alle Bauten der Oberflächeninfrastruktur (OFI) rückgebaut, die „grüne Wiese“ wieder hergestellt und das geologische Tiefenlager nach dem ordnungsgemässen Verschluss (Nagra 2021) aus der Kernenergiegesetzgebung entlassen werden kann.
Zum Erreichen dieses Ziels muss die Anlage radiologisch befreit sein. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Safeguardsanforderungen im gTL gemäss Art. 14 SaV auch ohne Massnahmen im überwachten Bereich der OFA erfüllt bleiben.
Mit Erreichen des Stilllegungsziels kann am Standort auf Sicherungsmassnahmen verzichtet werden, da die Anforderungen aus der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz entfallen. Allfällige weitere Arbeiten können konventionell erfolgen.
Das Stilllegungsgesuch wird entsprechend den vorgenannten Schritten (Kap. 1.4) in einer dazu zweckmässigen Gliederung eingereicht. Die Stilllegungs- und Rückbaumassnahmen zur «grünen Wiese» werden auf den fortlaufenden – konventionellen – Beobachtungsbetrieb abgestimmt, beantragt und durchgeführt.