Bei Erreichen des Endes der Betriebsdauer des überwachten Bereichs der OFA muss für die Erlangung der Stilllegungsverfügung ein Stilllegungsprojekt vorgelegt werden. Dem im vorliegenden Bericht beschriebenen Konzept folgend, werden im Stilllegungsprojekt die einzelnen Projektschritte geplant und später umgesetzt.