Bei Erreichen des Endes der Betriebsdauer des überwachten Bereichs der OFA muss für die Erlangung der Still­legungs­verfügung ein Stilllegungsprojekt vorgelegt werden. Dem im vor­liegenden Bericht beschriebenen Konzept folgend, werden im Stilllegungsprojekt die einzel­nen Projektschritte geplant und später umgesetzt.