Die Richtlinien, Empfehlungen und Anforderungen für die Stilllegung von Kernanlagen betreffen vor allem die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz.

Neben der Richtlinie ENSI-G17 (ENSI 2014) sind auch andere Richtlinien des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) für die Stilllegung relevant (insbesondere Richtlinie ENSI-G12 (ENSI 2021) und Richtlinie ENSI-G07 (ENSI 2023)).

So muss die spätere Stilllegung schon in Planung und Bau der OFA berücksichtigt werden und ein grosser Teil der Planungsgrundlagen für die Stilllegung selbst werden bei Bau und Betrieb des überwachten Bereichs der OFA erarbeitet respektive dokumentiert und festgelegt.