Die Nagra beantragt eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager im Standortgebiet «Nördlich Lägern» mit der zugehörigen Oberflächenanlage (OFA) am Standort Haberstal (Gemeinde Stadel, Kanton Zürich).

Das Kernenergiegesetz (KEG) verpflichtet den Gesuchsteller einer Rahmenbewilligung für eine Kernanlage, ein Konzept für die spätere Stilllegung auszuarbeiten und ein zureichen (Art. 13 Abs. 1 Bst. c KEG).

An der Oberfläche wird die für Bau und Betrieb des geologischen Tiefenlagers (gTL) erforder­liche OFA gebaut. Die OFA umfasst Bauten und Anlagen für die Annahme, Bereitstellung und Verbringung der radioaktiven Abfälle nach untertag (Fig. 3‑1). Diese Bauten und Anlagen der OFA werden nach Strahlenschutzvorgaben dem Überwachungsbereich (Zone «0») zugeordnet und im Folgenden gemeinsam als sog. überwachter Bereich der OFA angesprochen. Aufgrund der heute vorgesehenen Tätigkeiten können diese Bauten und Anlagen aus Sicht der Nagra konform mit den Strahlenschutzvorgaben gebaut und betrieben werden. Nach Ende des Einlagerungsbetriebs werden diese Bauten und Anlagen auf einfache Art und Weise freigemessen und stillgelegt. Das gTL als Gesamtanlage bleibt indes auch nach Abschluss der Einlagerung eine Kernanlage; es befindet sich nunmehr in der Beobachtungsphase.

Dieser Bericht dokumentiert das geforderte Konzept für die Stilllegung.