Die Betriebsorganisation entspricht den für eine BEVA relevanten Anforderungen aus Art. 30 KEV, wobei die behördlichen Anforderungen aus ENSI (2023b), soweit anwendbar, berücksichtigt und umgesetzt werden. Da die Bauorganisation ggf. bereits wichtige Fachbereiche, die auch für die Betriebsorganisation essenziell sind, enthält, wird die Betriebsorganisation auf der Bauorganisation aufbauen bzw. aus dieser hervorgehen. Ausgebaut werden müssen die Organisation und das Personal um betriebsspezifische Elemente, wie beispielsweise Qualitäts- und Betriebsvorgabe, Instandhaltung sowie Strahlenschutz und ‑überwachung37.
Die Anforderungen an die Organisation hängen dabei stark von der Auslegung, dem Grad der Automation sowie dem Einsatz von KI sowie der Entwicklung der Technik in diesen Bereichen ab. Aus heutiger Sicht können somit keine belastbaren Aussagen über die Betriebsorganisation gemacht werden. Denkbar ist eine Organisationsform in Anlehnung an die bestehende, bewährte Organisationsstruktur der Zwilag. ↩