Die langjährige Erfahrung im Zwilag, Zwibez sowie bei der BE-Handhabung in den KKW zeigt einheitlich, dass aus ähnlichen Arbeiten zur Umladung resp. Verpackung von BE keine bedeutende Strahlenexposition für Personal, Bevölkerung und die Umwelt resultiert. Gestützt auf diese Erfahrungen wird mit den aufgeführten nuklearen Auslegungsprinzipien und mit einem geeigneten Strahlenschutz- und Überwachungskonzept angestrebt, dass sowohl die Direktstrahlung, die Abgabe radioaktiver Stoffe aus der BEVA als auch die daraus resultierende Strahlenexposition der Bevölkerung auf jeden Fall vergleichbar niedrig liegen wie bei den korrespondierenden Anlageteilen zur BE-Handhabung in den KKW und den Anlagen Zwilag, Zwibez sowie dem Hotlabor.
Es kann demnach bereits heute mit grosser Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die mit dem Betrieb der BEVA einhergehende Strahlenexposition in der Umgebung der Anlage ebenfalls äusserst gering sein wird im Vergleich zur durchschnittlichen effektiven Dosis der Schweizer Bevölkerung (ca. 6 mSv/a für eine Person, BAG 2021) und somit für Personal und Bevölkerung keine unzulässige Zusatzbelastung darstellt. Dies unterstützt und rechtfertigt die Fortführung des bestehenden quellenbezogenen Dosisrichtwerts von 0.3 mSv pro Kalenderjahr für nicht strahlenexponierte Personen in der Umgebung des gemeinsamen Standorts. Die BEVA wird zum Zeitpunkt ihrer Errichtung und späteren Inbetriebnahme auf der Basis der kerntechnischen Erfahrungen einem Stand von Wissenschaft und Technik der 2050er Jahre entsprechen und so eine strahlenschutztechnisch optimal ausgelegte und ausgereifte Anlagencharakteristik aufweisen.