Die Immissionen und die Ortsdosisleistung ausserhalb der Anlage werden im Rahmen des bereits bestehenden (durch Zwilag und PSI), ggf. erweiterten radiologischen Überwachungsprogramms am Standort gemessen, und die Einhaltung des bisherigen langjährigen Immissionslevels wird verifiziert. Zur Überwachung der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gehört im Sinne einer Kontrollmassnahme – wie sie in Art. 113 StSV vorgesehen sind – ebenfalls die Aufnahme von Nullmessungen während einiger Jahre vor der Betriebsaufnahme der BEVA. Hierfür können die langjährig aufgenommenen Messdaten der Zwilag und des PSI dienen.

Mittels dieser Messungen zur Immissionsüberwachung der Umgebung soll innerhalb der Gesamt­überwachung des Standorts insbesondere die Einhaltung des qbDR nachgewiesen werden.