Ein Vorschlag für den quellenbezogenen Dosisrichtwert (qbDR) am Standort wurde bereits in Kap. 2.4 dokumentiert, sodass an dieser Stelle darauf verwiesen wird.
Ein Vorschlag für den quellenbezogenen Dosisrichtwert (qbDR) am Standort wurde bereits in Kap. 2.4 dokumentiert, sodass an dieser Stelle darauf verwiesen wird.