Die durch die BEVA verursachte Strahlenexposition für die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage setzt sich zusammen aus der minimen Strahlenexposition infolge von luftgetragenen Abgaben radioaktiver Stoffe und der minimalen Direktstrahlung aus der Anlage. Allfällige in der kontrollierten Zone infolge der Dekontamination von Anlagenteilen und Ausrüstungen sowie auch bei der Personendekontamination anfallende radioaktiv kontaminierte Flüssigkeiten werden gesammelt, behandelt und gesetzeskonform entsorgt (bspw. mittels der vorhandenen Abfallbehandlungs- und Konditionierungsanlagen der Zwilag oder des PSI). Nebst der aus dem Normalbetrieb der Anlage resultierenden Strahlenexposition sind zudem diejenigen bei Stör­fällen zu betrachten, wobei letztere nach den in der StSV vorgegebenen Häufigkeiten einzuteilen und die vorgegebenen Dosisgrenzen einzuhalten sind (Art. 123 StSV).

Insgesamt handelt es sich bei der BEVA – wie bereits in Kap. 5.3 dargelegt – um eine Anlage mit sehr kleinem Gefährdungspotenzial. Nur im Inneren der Umladezelle können Direktstrahlung und Kontaminationen während der Umladevorgänge prozessbedingt auftreten. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor radiologischen Auswirkungen und die Einhaltung der Grenz- und Richt­werte wird dabei im Wesentlichen durch hinreichende Wandstärken zur Abschirmung der Direkt­strahlung aus und innerhalb der Anlage sowie durch den Einschluss der radioaktiven Stoffe mit­tels eines gestaffelten Barrieren- und Schutzkonzepts (Kap. 5.2) als auch durch hinreichend bemessene Rückhaltesysteme zur Begrenzung der Abgaben radioaktiver Stoffe erzielt. Zu letzte­rem zählen die entsprechend dem Strahlenschutzkonzept vorgesehene Einrichtung von kontrol­lierten Zonen inkl. einer Unterdruckstaffelung und Abluftfilterung sowie eine radiologische Über­wachung der Abluft. Um eine Verschleppung von radioaktiven Partikeln auszuschliessen, wird der Material- und Personentransfer zwischen den Zonen entsprechend kontrolliert und überwacht. Es existiert dabei ein grosser und langer Erfahrungshintergrund für Heisse Zellen (z. B. Zwilag oder PSI), der aufzeigt, in welchem Rahmen sich die künftige strahlenschutztechnische Aus­legung der Anlage bewegen wird.

Eine Reduktion der Strahlenexposition weit unterhalb der geforderten Grenz- und Richtwerte lässt sich somit allein durch eine (bereits in vergleichbaren Anlagen bewährte) konsequente strah­lenschutztechnische Anlageauslegung erreichen. Es ist folglich davon auszugehen, dass die von der BEVA im Normalbetrieb verursachte Strahlenexposition für Mensch und Umwelt vergleich­bar bzw. kleiner sein wird als ähnliche Anlagen (z. B. Zwilag, vgl. Kap. 6.5). Dies gilt ebenfalls für die bereits in Kap. 5.3.4 diskutierten maximal möglichen Freisetzungen infolge von Störfällen.