Der permanente Einschluss der radioaktiven Stoffe wird bei der BEVA stets durch das gestaffelte Barrieren- und Schutzkonzept (vgl. Kap. 5.2) sichergestellt. Bei der Umverpackung von BE und WA-HAA in der Umladezelle werden der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle und die Abschirmung deren Strahlung in der Umladezelle durch die Barrieren Abfall- oder Brennstoffmatrix und Umschliessung (bspw. Hüllrohr) sowie die bauliche und technische Auslegung der Umladezelle übernommen. Der erforderliche Einschluss der radioaktiven Stoffe ist somit sowohl im Normalbetrieb als auch bei Störfällen gewährleistet.