Der permanente Einschluss der radioaktiven Stoffe wird bei der BEVA stets durch das gestaffelte Barrieren- und Schutzkonzept (vgl. Kap. 5.2) sichergestellt. Bei der Umverpackung von BE und WA-HAA in der Umladezelle werden der sichere Einschluss der radioaktiven Abfälle und die Abschirmung deren Strahlung in der Umladezelle durch die Barrieren Abfall- oder Brennstoffmatrix und Umschliessung (bspw. Hüllrohr) sowie die bauliche und technische Auslegung der Umladezelle übernommen. Der erfor­derliche Einschluss der radioaktiven Stoffe ist somit sowohl im Normalbetrieb als auch bei Stör­fällen gewährleistet.