Die Schutzziele Kontrolle der Reaktivität und Kühlung der Kernmaterialien und der radioaktiven Abfälle stellen keine aktiv oder passiv zu begrenzenden Grössen bei den vorgesehenen und bereits vorgängig zwischengelagerten hochaktiven Abfällen dar. Es ist im Gegensatz zu den Bedingun­gen eines KKW als deutlicher sicherheitstechnischer Vorteil festzustellen, dass es durch die ver­gleichsweise kleine Restenergie im Abfall zu keiner bedeutenden Erwärmung und folglich zu keiner Zerstörung von Barrieren kommen kann. Der geeignete Standort (vgl. Kap. 4), das zugrun­deliegende gestaffelte Barrierenkonzept zum Einschluss radioaktiver Stoffe und die internationa­len sowie nationalen Erfahrungen im Umgang mit hochaktiven Abfällen zeigen, dass sich mithilfe entsprechender Auslegung eventuelle Betriebsstörungen und Störfälle vermeiden oder beherr­schen lassen und eine unzulässige Strahlenexposition der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann.

Künftiges Vorgehen

Da der effektive Betrieb der BEVA nach heutiger Planung noch Jahrzehnte in der Zukunft liegt (vgl. Fussnote 34), ist es wahrscheinlich, dass sich der Stand von Wissenschaft und Technik bis dahin weiterentwickelt. Deshalb werden zukünftige Entwicklungen bei der Planung, Auslegung und dem Betrieb einer BEVA (oder ähnlicher Anlagen) in der Art berücksichtigt, dass die BEVA dannzumal dem aktuellen etablierten Stand von Wissenschaft und Technik genügt. Weiterhin werden auch gewonnene Erfahrungswerte ähnlicher Anlagen in die Planung einbezogen.