Hinsichtlich der Erdbebengefährdung weist der Standort gesamthaft keine Besonderheiten auf. Eine Verschiebungsgefährdung kann für den Standort ausgeschlossen werden. Aus dem geologi­schen Umfeld ergeben sich keine weiteren Gefährdungen. Die Analyse der Erdbebengefährdung kommt zum Schluss, dass der Standort für den Bau und Betrieb einer BEVA geeignet ist.