In Nagra (2024g) und Nagra (2024h) werden, basierend auf den geologischen und hydrogeo­logischen Bedingungen am Standort, die gravitativen Gefahren qualitativ beschrieben und bewer­tet. Die Bewertung kommt aufgrund der im Folgenden zusammengefassten Ergebnisse zum Schluss, dass der Standort für den Bau und Betrieb einer BEVA geeignet ist.

Steinschlag, Fels- oder Bergsturz

In der Umgebung des Anlagenperimeters sind keine Felshänge/-böschungen vorhanden. Die westlich der Aare im Gebiet «Cheestel» vorhandenen Felsböschungen liegen bereits zu weit von der Aare entfernt, um bei einem allfälligen Bergsturzereignis überhaupt das westliche Ufer errei­chen zu können. Daher können Gefahren durch Steinschlag, Fels- oder gar Bergsturz im Anlagen­perimeter ausgeschlossen werden.

Rutschungen

Permanente Rutschungen können aufgrund der Geländemorphologie sowie der Untergrund­ver­hältnisse im Anlagenperimeter ebenfalls ausgeschlossen werden.

Bezüglich spontaner Rutschungen resp. Hangmuren gilt es zu berücksichtigen, dass der östliche Rand des Anlagenperimeters im Bereich einer (Schotter-)Terrassenkante verläuft. Diese weist eine Böschungshöhe von insgesamt knapp 20 m (vgl. auch Fig. 4‑1) und eine Böschungsneigung von teilweise bis zu über 30° auf. Aufgrund der Untergrundverhältnisse (geringmächtige, natür­liche Oberflächenschichten über mehr als 20 m mächtigem Niederterrassenschotter), der Mate­rialzusammensetzung (Schotter, bestehend grösstenteils aus dicht gelagertem, sauberem Kies mit reichlich Sand sowie Steinen und Blöcken, vgl. Kap. 4.5), dem daraus resultierenden inneren Rei­bungswinkel von grösser 30°, der guten Wasserdurchlässigkeit und dem tief liegenden Grundwas­serspiegel (vgl. Kap. 4.4.2) ist das Potenzial für Hangmuren generell sehr gering. Lokale Hang­muren von feinkörnigeren, natürlichen Oberflächenschichten aus dieser Terrassenkante können bei extremen Niederschlägen aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit einfachen bau­lichen Massnahmen kann die Gefahr einer Rutschung jedoch beherrscht werden und stellt keine Gefahr für die BEVA dar. Aktuell ist die natürlich entstandene Terrassenkante bewaldet.

Muren, Übersarung, Lawinen und Blitzfluten

Eine Gefährdung des Projektperimeters durch Muren oder Übersarung kann ausgeschlossen werden, da in der Umgebung des Projektperimeters keine Gerinne mit relevantem Gefälle und kein relevantes Sammelgebiet vorhanden sind. Eine Gefahr für Übersarung besteht lediglich unterhalb der Felshänge/-böschungen im Gebiet westlich der Aare, wobei Übersarungen aus diesem Gebiet den Projektperimeter nicht mehr erreichen würden.

Weitere gravitative Naturgefahren (Lawinen, Blitzfluten) werden aufgrund der Topografie und des geringen Gefälles in der Umgebung des Projektperimeters, des Bewuchses und der Nieder­schlagsmengen ebenfalls als nicht relevant beurteilt. Der Standort ist geeignet.