Die Nähe zum Waldrand ist keine ungewöhnliche Randbedingung für Kernanlagen. Eine syste­matische Einordnung und Bewertung der Waldbrandgefährdung erfolgt in Nagra (2024b), deren Ergebnisse nachfolgend zusammenfassend wiedergegeben werden.

Aufgrund der geographischen, topographischen, standörtlichen und waldbaulichen Vorausset­zungen ist die Wahrscheinlichkeit eines Waldbrands in unmittelbarer Nähe zum Projektperimeter als gering einzuschätzen. Dies begründet sich darin, dass der Würenlinger Unterwald im Schweizer Mittelland liegt, und in dieser Region Waldbrände nachweisbar selten sind20 sowie eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit und dauerhaft gute Wasserversorgung durch die Nachbarschaft der Aare vorliegt. Im Unterwald, der direkt an den Projektperimeter grenzt, trat seit mind. Mitte der 1950er Jahren, also nach Beginn der kerntechnischen Aktivitäten, kein Waldbrand auf.

Aus Anforderungen der Sicherheit, Sicherung und Raumwirksamkeit ist zwischen dem Anlagen­perimeter und dem Unterwald ein 20 m breiter sogenannter Eingliederungssaum vorgesehen (vgl. Fig. 3‑1). In diesem verlaufen ein Waldweg (Nietenbuckweg) und eine Freihaltefläche. Der Eingliederungssaum ist somit durch eine deutlich niedrigere und begrenztere Brandlast charakterisiert als der natürliche Wald. Infolge baulicher Massnahmen für die Sicherung als auch für die Bereitstellung von Verkehrs- und Logistikfläche grenzt die BEVA zudem nicht direkt an den Eingliederungssaum an, sondern weist einen zusätzlichen Abstand auf (gemäss heutiger Planung von mehr als 10 m, vgl. Fig. 3‑2). Durch diesen, gesamthaft etwa 30 m betragenden Abstand zum topographisch bedingt erhöht liegenden (vgl. Fig. 4‑1), natürlichen Wald werden die potenziellen Auswirkungen eines perimeternahen Waldbrandes auf die BEVA, insbesondere die thermische Strahlung und die thermische Dosis, reduziert. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass ein solcher Streifen mit einer Breite von mehr als 30 m in etwa einer Baumlänge entspricht, sodass in diesem Fall eine Brandausbreitung nur noch über Funkenflug erfolgen kann. Auf dem Anlagenperimeter befinden sich zudem keine bedeutenden natürlichen Brandlasten, auf die ein Brand übergreifen kann.

Unter diesen Bedingungen, d. h. unter diesem Abstand, stellt ein Waldbrand keine Gefahr für die strukturelle Integrität der BEVA dar. Grundsätzlich bietet Beton einen guten Schutz gegen Brand. Insgesamt wird eine Degradation der ohnehin in Massivbauweise erstellten BEVA-Strukturinte­grität durch einen Waldbrand ausgeschlossen.

Unabhängig davon wird bei der Entstehung eines Brandes im Unterwald oder infolge eines Unfalls auf den Verkehrswegen dieser zeitnah bekämpft. Zieht man die geringe Distanz der direkt benachbarten Betriebsfeuerwehr des PSI und der örtlichen Feuerwehren (Würenlingen, Villigen Geissberg und Döttingen) in Betracht und berücksichtigt die sehr gute Zugänglichkeit für Löscheinsätze im Unterwald, so kann eine unkontrollierte und weitläufige Ausbreitung eines lokalen Waldbrandes im Unterwald bis hin zum Projektperimeter praktisch ausgeschlossen werden. Durch die unmittel­bare Nähe der Aare stehen – auch in Trockenperioden – zudem praktisch unbegrenzte Löschwas­serreserven zur Verfügung.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass ein Waldbrand im Würenlinger Unterwald keine Gefährdung für die nukleare Sicherheit der BEVA darstellt. Der Standort ist für den Bau und Betrieb einer BEVA geeignet.

Gemäss zentraler Waldbranddatenbank «Swissfire» ist im Mittelland die Waldbrandhäufigkeit sowie die durch Brand versehrte Fläche seit Jahrzehnten äusserst gering. Für den Kanton AG wurden seit dem 18. Jahrhundert bis zum Jahr 2018 insgesamt 98 kleinere Waldbrände einer Gesamtfläche von ca. 21 ha bilanziert, was eine niedrige Häufigkeit an Waldbränden bedeutet. ↩