Für den Betrieb der BEVA sind weitere Bauten erforderlich. Da in diesen keine Aktivitäten mit radioaktiven Stoffen erfolgen, werden die Bauten als sogenannte konventionelle Bauten bezeich­net. Hierzu zählen Büros, Räume für Service, Archiv, Empfang und Öffentlichkeitsarbeit sowie Strahlen- und Notfallschutz als auch Räumlichkeiten oder Flächen für konventionelle Lager- und Werkstätten sowie Parkplätze.