Für den Betrieb der BEVA sind weitere Bauten erforderlich. Da in diesen keine Aktivitäten mit radioaktiven Stoffen erfolgen, werden die Bauten als sogenannte konventionelle Bauten bezeichnet. Hierzu zählen Büros, Räume für Service, Archiv, Empfang und Öffentlichkeitsarbeit sowie Strahlen- und Notfallschutz als auch Räumlichkeiten oder Flächen für konventionelle Lager- und Werkstätten sowie Parkplätze.