Die einfachste geologische Situation ist eines der zentralen Argumente, NL als Standort für ein gTL zu wählen (Erläuterungsbericht zu den Rahmenbewilligungsgesuchen, Kapitel 6).
Im Bericht zur Begründung der Standortwahl (NTB 24-03, Kapitel 5.2.3) wird das Argument erläutert. In Nördlich Lägern sind die Gesteine am ruhigsten gelagert und zu tektonischen Störungszonen kann bei der Anordnung des geologischen Tiefenlagers besonders gut Abstand eingehalten werden. Damit weist Nördlich Lägern nebst der besten Qualität des Platzangebots auch die besten Voraussetzungen für die Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften auf.
Im Referenzbericht zur Qualitativen Bewertung der 13 Kriterien gemäss Sachplan geologische Tiefenlager (NAB 24-23) wird die räumliche Ausdehnung der einschlusswirksamen Gebirgsbereiche (Kapitel 4.1.1) und die Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften (Kapitel 4.2.1) charakterisiert und aufgezeigt, wie das Argument mittels qualitativer Bewertung der einschlusswirksamen Gebirgsbereiche anhand der vorgegebenen Kriterien zur Sicherheit und technischer Machbarkeit begründet wird.
In Nördlich Lägern ist der Bereich ohne seismisch kartierbare Störungen am grössten und somit auch die Flexibilität bezüglich der Anordnung des geologischen Tiefenlagers am grössten (Geosynthesis of Northern Switzerland, NTB 24-17, Kapitel 4.3.3).