Der sicherheitstechnische Vergleich soll auf einer Abgrenzung von einschlusswirksamen Gebirgsbereichen, standortspezifischen Lagerprojekten, den Resultaten der Sicherheitsanalysen und der qualitativen Bewertung der EG anhand der Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit (vgl. Fig. 2‑1) erfolgen. Dazu sind die entsprechenden Grundlagen wie folgt zu aktualisieren:
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Bezüglich des Umfangs der erdwissenschaftlichen Untersuchungen ist mit Blick auf die Standortwahl zu gewährleisten, dass der erreichte Kenntnisstand die Durchführung der Sicherheitsanalysen für den Standortvergleich und die qualitative Bewertung der Kriterien zur Sicherheit und Machbarkeit mit belastbaren Argumenten erlaubt.
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Es ist aufzuzeigen, dass die gewählte Abfallzuteilung auf die beiden Lagertypen HAA und SMA sicherheitsgerichtet ist. Weiter sind die in Etappe 1 hergeleiteten Betrachtungszeiträume für die beiden Lagertypen zu überprüfen. Beide Schritte haben auf dem zu aktualisierenden und zu dokumentierenden modellhaften Inventar radioaktiver Materialien (MIRAM) zu basieren, da die Anforderungen an einen Lagerstandort auch vom vorgesehenen Lagerinhalt abhängen.
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Das Lagerkonzept ist an die gewählte Abfallzuteilung anzupassen sowie, basierend auf dem aktuellen, gegenüber Etappe 2 erweiterten Kenntnisstand, zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die geologischen Tiefenlager sind auf der Grundlage des Lagerkonzepts so auszulegen, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist.
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Aus dem Lagerkonzept sind standortspezifische Lagerauslegungen zu entwickeln, in denen die Aspekte von Bau, Betrieb, Rückholung ohne grossen Aufwand, Verschluss und Langzeitsicherheit angemessen berücksichtigt werden.
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Zur Begründung der Standortwahl sind standortspezifische Lagerprojekte für beide Lagertypen auf Stufe Vorprojekt vorzulegen. Die Lagerprojekte für die Untertagebauten müssen auf standortspezifischen Grundlagen basieren.
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Basierend auf dem in Etappe 3 erweiterten Kenntnisstand ist je Standortgebiet und Lagertyp mindestens ein EG für den Standortvergleich vorzuschlagen. Der EG ist definiert als «räumlicher Körper im geologischen Untergrund, der bei zu erwartender Entwicklung des geologischen Tiefenlagers für den Betrachtungszeitraum, im Zusammenwirken mit technischen Barrieren, den Einschluss und die Rückhaltung der im Abfall enthaltenen radioaktiven Stoffe sicherstellt. Zum EG gehören das Wirtgestein sowie obere und untere barrierenwirksame Rahmengesteine» (Glossar in ENSI 2018).
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Mittels umfassender und systematischer Sicherheitsanalysen muss für den Standortvergleich aufgezeigt werden, wie sich die Tiefenlagersysteme ausgehend von den heutigen Bedingungen in den untersuchten Standortgebieten langfristig entwickeln, welche radiologischen Konsequenzen sich daraus ergeben und dass die Schutzkriterien gemäss Richtlinie ENSI-G03 (ENSI 2023) langfristig eingehalten werden.
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Die EG müssen anhand der Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit (Fig. 2‑1) qualitativ bewertet werden.
Für die Standortwahl je Lagertyp sind die Vor- und Nachteile der EG bezüglich der sicherheitstechnischen Kriterien, in denen sie sich unterscheiden, darzulegen und die Konsequenzen für die Bau-, Betriebs- und Langzeitsicherheit zu erläutern.