Die Standortwahl soll als Positivwahl in einem sicherheitstechnischen Vergleich der Standort­gebiete in drei Schritten erfolgen:

  1. Aufgrund der strengeren Anforderungen an die geologischen Barrieren und aufgrund des längeren Betrachtungszeitraums für ein HAA-Lager ist in einem ersten Schritt der Standort für das HAA-Lager zu wählen.
  2. Im zweiten Schritt werden die Grundlagen für die Bewertung des SMA-Lagers im gewählten HAA-Standortgebiet erarbeitet. Bei der Standortwahl für das SMA-Lager steht der im Standort­vergleich des HAA-Lagers betrachtete untertägige Raum nicht mehr zur Verfügung. Es ist sicherzustellen, dass die möglichen Wechselwirkungen zwischen dem SMA- und dem HAA-Lager keine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung darstellen.
  3. Auf dieser Grundlage (und analog wie für das HAA-Lager) soll danach im dritten Schritt die Stand­ort­wahl für das SMA-Lager erfolgen.