Der SGT legt im Konzeptteil (BFE 2008) die Sachziele des Bundes sowie Kriterien und Verfahren fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle Abfallkategorien in der Schweiz aus­gewählt werden. Ergänzend zum Konzeptteil enthält der SGT die etappenweise aufdatierten Ergebnis­berichte und Objektblätter. Darin werden die Planungsperimeter der Regionen und die Stand­orte für geologische Tiefenlager nach jeder Etappe bezeichnet. Oberste Priorität hat die Sicher­heit; der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt werden. Dazu ist der Einschluss und die Rückhaltung der radioaktiven Stoffe so lange sicherzustellen, bis die Radio­toxizität durch Zerfall genügend abgeklungen ist. Der Sicherheit nachgeordnet sind Aspekte der Raumnutzung, Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft.

Kriterien

Die Kriterien (Kr), die der SGT zur Auswahl der Standorte vorgibt, adressieren die Lang­zeit­sicher­heit und die technische Machbarkeit (Fig. 2‑1). Die dabei zu beurteilenden Aspekte sind eben­falls im Konzeptteil des SGT festgehalten (vgl. Anhang I, BFE 2008):

Für die Langzeitsicherheit günstig sind räumliche Verhältnisse, in denen der einschlusswirksame Gebirgs­bereich (EG) derart beschaffen und ausgedehnt ist, dass die Radionuklide grösstenteils darin zurückgehalten werden (Kr 1.1). Dazu werden Gesteine gesucht mit limitierter Wasser­zirkulation (Kr 1.2), mit zur Rückhaltung beitragenden geochemischen Bedingungen (Kr 1.3) und einer Beschaffenheit, welche die Radionuklidfreisetzung verzögert (Kr 1.4). Günstig sind weiter Situa­tionen, in denen die erforderliche Barrierewirkung auch in Anbetracht geologischer Prozesse (Kr 2.1) oder Erosion (Kr 2.2) langfristig gewährleistet bleibt. Zudem wird eine Situation gesucht, in der die Langzeitstabilität des Barrierensystems gegenüber lagerbedingten Prozessen (Kr 2.3) sowie einer möglichen Nutzung von natürlichen Ressourcen (Kr 2.4) bestmöglich gewährleistet werden kann. Die Aussagen zur Barrierewirkung müssen auch in Anbetracht der langen zu betrach­tenden Zeiträume (1 Mio Jahre für HAA) zuverlässig sein. Vorteilhaft sind deshalb eine möglichst geringe Variabilität der sicherheitstechnischen Eigenschaften des EG (Kr 3.1), einfache und von der Oberfläche aus gut explorierbare räumliche geologische Verhältnisse (Kr 3.2) und Situa­tionen, die eine zuverlässige Prognose der sicherheitsrelevanten Eigenschaften und der Geo­metrie des EG über die erforderlichen Zeiträume zulassen (Kr 3.3). Bautechnisch beherrschbare Verhäl­tnisse für den Bau, Betrieb, Überwachung und Verschluss des geologischen Tiefenlagers müssen zudem auf Lagerebene (Kr 4.1) und für die Zugangsbauwerke (Kr 4.2) gegeben sein.

Die Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit gemäss SGT (BFE 2008)

Fig. 2‑1:Die Kriterien zur Sicherheit und technischen Machbarkeit gemäss SGT

(BFE 2008)

Verfahren

Das Standortwahlverfahren umfasst drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird:

Etappe 1 diente der Auswahl von geologischen Standortgebieten je für SMA und HAA nach vor­ge­gebenen Einengungsschritten: Von geologisch geeigneten Grossräumen in der ganzen Schweiz über bevorzugte Wirtgesteine in geeigneter geologischer Konfiguration hin zur Abgrenzung möglicher Standortgebiete je für SMA und HAA.

In Etappe 2 wurde die Auswahl auf mindestens zwei Standorte je für SMA und HAA reduziert. Stand­orte aus Etappe 1, welche im Rahmen eines sicherheitstechnischen Vergleichs eindeutige Nach­teile aufwiesen, wurden zurückgestellt.

In der laufenden Etappe 3 wählen die Entsorgungspflichtigen denjenigen Standort aus, an welchem das Tiefenlager für SMA und HAA realisiert werden soll, und beantragen die Rahmen­bewilligung.