Im Folgenden werden relevante Randbedingungen und Massnahmen aufgelistet, die der Sicher­heitsbetrachtung zugrunde liegen:

  • Die Sicherheitsbetrachtung erfolgt für ein gTL mit voneinander ausreichend räumlich ge­trennten SMA- und HAA-Lagerteilen. Das zugrunde liegende Anlagen- und Betriebskonzept des gTL ist in Nagra (2024) dokumentiert.

  • Die Verpackung der Abfallgebinde in ELB erfolgt am Standort Zwilag (Nagra 2025b).

  • Am Standort des gTL werden nur ELB, z. T. verpackt in TB (bei den HAA), gehandhabt. Am Standort sind plangemäss keine Arbeiten an offenen radioaktiven Quellen vorgesehen.

  • Die an die Oberflächenanlage angelieferten ELB werden beim Absender bezüglich der Anfor­derungen an die Annahmebedingungen (z. B. Nachweis der Kontaminationsfreiheit) kon­trolliert und freigegeben.

  • Die an die Oberflächenanlage angelieferten Transportgebinde erfüllen die Transportvor­schriften (ADR 1957, SDR 2002).

  • Sicherheits- und strahlenschutztechnische Grundsätze werden bei der Auslegung und bei den Be­triebsprozessen wie folgt berücksichtigt:

    • Die verschlossenen ELB (z. T. verpackt in Transportbehältern (TB)) sind robust gegen externe und interne Einwirkungen ausgelegt und nicht brennbar.

    • Die Ortsdosisleistung der ELB – u. a. in Verbindung mit ihren TB – ist begrenzt (ent­sprechend den Transportbedingungen).

    • Der Bau und die Montage aller relevanten über- und untertägigen Anlagen ist zum Zeit­punkt des jeweiligen Einlagerungsbetriebs (SMA/HAA) vollständig abge­schlossen, die Strukturen, Systeme und Komponenten (SSK) sind entsprechend ihrer Auslegung quali­tätsgeprüft, installiert, in Betrieb gesetzt und im Rahmen einer Kaltinbetriebnahme auf Betriebseignung und ‑sicherheit getestet.

    • Ein Zonenkonzept (Einrichtung von Zonen und Gebieten) wurde entsprechend den strah­lenschutztechnischen Anforderungen umgesetzt. Gemäss aktueller Planung (Nagra 2025a) bedeutet dies die Einrichtung von Überwachungsbereichen (d. h. Zone 0). Das gTL ist im Normalbetrieb und bei Betriebsstörungen kontaminationsfrei.

    • Die erforderlichen Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsroutinen sind implementiert.

    • Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, den Betrieb (vorbeugend oder im Ereignisfall) jeder­zeit kontrolliert zu unterbrechen, um eine Beeinträchtigung oder eine Gefährdung des Personals bzw. von Systemen auszuschliessen. Ein paralleles Auftreten von ereignisbe­dingten Fehlhandlungen bzw. -funktionen lässt sich somit vermeiden.

    • Zugänge für Intervention und Rettung sind vorhanden.

  • Die Grundsätze zur Organisation und zum Personal gemäss Nagra (2025a) sind entsprechend umgesetzt. Dies betrifft insbesondere, dass das Personal in ausreichender Anzahl vorhanden, entsprechend qualifiziert, geschult4 und ausgerüstet sowie eingewiesen und vertraut mit der Anlage, den Ausrüstungen, dem Betrieb und der Instandhaltung ist.

  • Der plangemäss während des SMA-Einlagerungsbetriebs zeitgleich stattfindende Bau des HAA-Lagerteils sowie die während des Einlagerungsbetriebs beim HAA-Lagerteil zeitgleich stattfindende Lagererweiterung ist nach aktuellem Projektstand sowohl über- als auch unter­tag räumlich getrennt von den Überwachungsbereichen, in denen die ELB gehandhabt wer­den (vgl. auch Nagra 2024). Sicherheitsrelevante Auswirkungen von potenziell möglichen konventionellen Unfällen im Baubereich auf den Einlagerungsbereich bzw. den Einlager­ungsbetrieb werden somit im Rahmen dieser Analyse als ausgeschlossen bewertet5 bzw. sind durch das inhärent sichere Anlagenverhalten und die Möglichkeit eines kontrollierten Unter­bruchs des Einlagerungsbetriebs sicher beherrschbar.

Im Betrieb erfolgen periodisch oder nach Bedarf weitere Unterweisungen, Schulungen und Notfallübungen zur Aufrechterhaltung bzw. Aktualisierung des Sicherheitsbewusstseins. ↩

Der Bau erfolgt komplett getrennt (ausreichend räumliche Entfernung und/oder physische Trennung) über das separat erschlossene Areal für Bau und Betrieb und dem explizit dafür auf diesem Areal vorgesehenen Bau- und Betriebsschacht sowie den Baubereichen auf Lagerebene. Auf dem Areal für die Einlagerung werden keine Bau­tätigkeiten während des Einlagerungsbetriebs stattfinden. Weitere Information zur Aufteilung der Aktivitäten sowie ihren Beschrieb finden sich in Nagra (2024) sowie Nagra (2020).  ↩