Für «Safeguards» ist die Sektion Safeguards des Bundesamts für Energie (BFE) zuständig, die die Erläuterungen dazu beurteilt, während das ENSI den Sicherungsbericht beurteilt.

Mittels Safeguardsmassnahmen ist sicherzustellen, dass in jedem Vertragsstaat des «Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen» Tätigkeiten der Proliferation rechtzeitig entdeckt und alle in diesem Zusammenhang stehenden Kernmaterialien sowie Tätigkeiten im Brennstoffzyklus gegen­über der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO5) deklariert werden. Diese Mass­nahmen sind bereits ab der Planungsphase zu berücksichtigen («Safeguards by Design») (Art. 12 Abs. 1 Bst. c und Art. 11 SaV), weshalb bereits im Rahmenbewilligungsgesuch Grund­­lagen und die Ausgangslage für die Konzipierung beschrieben werden. Details dazu finden sich im Anhang A.

Das Konzept des gTL folgt international anerkannten Tiefenlagerkonzepten, für die auch inter­national entwickelte Safeguardskonzepte vorliegen. Damit ist die Umsetzung von Safeguards möglich.

Englisch: International Atomic Energy Agency – IAEA ↩