Das geologische Tiefenlager (gTL) bezweckt die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Es ist ein Kombi­lager für schwach- und mittelaktive (SMA1) sowie für hochaktive Abfälle (HAA). Die end­lager­fähig verpackten Abfälle werden in der Oberflächenanlage angenommen und über die Bereit­stellungshalle zur Einlagerung in die untertägigen Lagerfelder gebracht. Das gTL hat auf­grund des Aktivitätsinventars der HAA sowie deren vorgesehener Handhabung eine sicherungs­mässige Relevanz (Kategorie II gem. Anhang 2 Abs. 2 KEV 2004).

Der Sicherungsbericht berücksichtigt die «Präzisierungen der sicherheitstechnischen Vorgaben für Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager» des Eidgenössischen Nuklearsicherheits­inspektorats (ENSI 2018). Abgeleitet davon, orientiert sich sein Inhalt an den Vorgaben des Kap. 6.2 der Richtlinie ENSI-G09 (ENSI 2022). Anhand einer exemplarischen Umsetzung des gTL wird gezeigt, dass der Standort geeignet ist und mit entsprechenden Massnahmen zuverlässig gesichert werden kann. Eine detaillierte Beschreibung des Projekts und der vorgesehenen Siche­rungs­­massnahmen erfolgt im weiteren Bewilligungsverfahren gemäss Kernenergiegesetzgebung. Dafür werden dannzumal Planungen und Dokumente ausgearbeitet, die der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Aufgrund der thematischen Nähe und der inhaltlichen Überschneidung sind dem Sicherungs­bericht zudem Ausführungen zu Safeguards angefügt.

Hierzu gehören auch alphatoxische Abfälle (ATA), die aus Sicht Sicherung und Safeguards wie HAA zu behandeln sind. Aufgrund ihrer geringen Menge werden sie in diesem Bericht nicht separat angesprochen, sondern sind in der verwendeten Abkürzung HAA eingeschlossen. ↩