Die Stilllegungs- und Rückbauaktivitäten müssen als Projekt geplant, die Planungen umgesetzt und kontrolliert werden. Die Projektorganisation muss die Anforderungen der Richtlinie ENSI-G07 (ENSI 2023) erfüllen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass geeignete Arbeitsmittel und geschultes Personal für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Mitarbeitende der vormaligen Betriebsmannschaft sollen für die Mitarbeit am Stilllegungs- und Rückbauprojekt gehalten werden. So fliessen die Erfahrungen aus dem Betrieb und die Anlagenkenntnisse in das Stilllegungsprojekt ein. Die Kapazitäten externer Spezialisten müssen rechtzeitig reserviert werden und anzustellende Fachkräfte müssen zeitgerecht rekrutiert werden.
Die Rückbauarbeiten können bei vorliegender Stilllegungsverfügung beginnen, wenn die letzte Verpackungskampagne für HAA abgeschlossen ist und somit sämtliche betrieblichen Anforderungen an die BEVA erfüllt sind.
Arbeitsschutz und nukleare Sicherheit sind jederzeit anforderungsgerecht zu gewährleisten.