Die Stilllegungs- und Rückbauaktivitäten müssen als Projekt geplant, die Planungen umgesetzt und kontrolliert werden. Die Projektorganisation muss die Anforderungen der Richtlinie ENSI-G07 (ENSI 2023) erfüllen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit sichergestellt ist, dass ge­eignete Arbeitsmittel und geschultes Personal für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Mitarbeitende der vormaligen Betriebsmannschaft sollen für die Mitarbeit am Stilllegungs- und Rückbauprojekt gehalten werden. So fliessen die Erfahrungen aus dem Betrieb und die Anlagen­kenntnisse in das Stilllegungsprojekt ein. Die Kapazitäten externer Spezialisten müssen recht­zeitig reserviert werden und anzustellende Fachkräfte müssen zeitgerecht rekrutiert werden.

Die Rückbauarbeiten können bei vorliegender Stilllegungsverfügung beginnen, wenn die letzte Verpackungskampagne für HAA abgeschlossen ist und somit sämtliche betrieblichen An­for­derungen an die BEVA erfüllt sind.

Arbeitsschutz und nukleare Sicherheit sind jederzeit anforderungsgerecht zu gewährleisten.