Das Stilllegungsziel ist grundsätzlich der Rückbau auf die «grüne Wiese». Alle Gebäude und Anlagenteile werden vollständig rückgebaut und das Gelände kann naturnah nachgenutzt werden.
Zum Erreichen dieses Ziels muss die Anlage radiologisch befreit sein. Zudem sind Betriebseinrichtungen für die Handhabung von spaltbarem Material unbrauchbar zu machen; nur so kann die Anlage aus der Safeguardspflicht gemäss Art. 14 SaV entlassen zu werden.
Mit Erreichen des Stilllegungsziels kann am Standort auf Sicherungsmassnahmen verzichtet werden, da die Anforderungen aus der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz entfallen. Allfällige weitere Arbeiten können konventionell erfolgen.
Alternativ kann der Rückbau auf die «braune Wiese» als Stilllegungsziel festgelegt werden. Das Vorgehen ist analog zur «grünen Wiese», die Gebäude und Anlagen werden jedoch nur so weit zurückgebaut, wie es für eine industrielle nicht nukleare Nachnutzung nötig ist.
Die Nagra wird das Stilllegungsziel in den vorgesehenen Abläufen und zugehörigen Unterlagen (vgl. Kap. 1.4 und 1.5) zu gegebener Zeit festlegen.