Die nukleare Betriebsbewilligung erfordert im Rahmen des anlageninternen Strahlenschutzes gem. Richtlinie ENSI-G12 (ENSI 2021) die kontinuierliche Erhebung, Archivierung und Rapportierung der radiologischen Daten nach Strahlenschutzkonzept der BEVA.
Die während der Betriebsdauer gesammelten Daten sowie die Auswertungen der durchgeführten Messungen und Wischtests (Bestimmung der Kontaminationswerte) während des Betriebs bilden eine Grundlage für die Planung der Stilllegung. Dies umfasst auch die nichtnuklearen Gefahrstoffe, welche beim Bau und Betrieb der BEVA Anwendung finden respektive als Betriebsabfälle anfallen. Diese werden entsprechend ihrer Eigenschaften fachgerecht gesammelt und entsorgt.
Nach Abschluss des Betriebs der BEVA besteht das Inventar an radioaktiven Materialien allenfalls noch aus Gebäude- und Anlagenteilen mit festsitzender Kontamination.