Nach Erhalt einer rechtskräftigen Stilllegungsverfügung beantragt der Eigentümer der BEVA beim ENSI die Freigabe der Stilllegung und reicht die dafür erforderlichen Unterlagen ein.
Nach Erhalt der Freigabe beginnen die Stilllegungsarbeiten:
Demontage, Reinigung und Dekontamination (falls erforderlich) der im Stilllegungsprojekt definierten Anlagen und Einrichtungen.
Freimessung und Entsorgung des anfallenden Materials (parallel zu den Demontage- und Rückbauarbeiten),
Freimessung und Freigabe Gebäude, wo erforderlich mit Zwischenschritten zur Dekontamination
Recycling von Wertstoffen
Umnutzung oder Abbruch Gebäude
Abschluss der Stilllegung