Nach Erhalt einer rechtskräftigen Stilllegungsverfügung beantragt der Eigentümer der BEVA beim ENSI die Freigabe der Stilllegung und reicht die dafür erforderlichen Unterlagen ein.

Nach Erhalt der Freigabe beginnen die Stilllegungsarbeiten:

  • Demontage, Reinigung und Dekontamination (falls erforderlich) der im Stilllegungsprojekt definierten Anlagen und Einrichtungen.

  • Freimessung und Entsorgung des anfallenden Materials (parallel zu den Demontage- und Rück­bauarbeiten),

  • Freimessung und Freigabe Gebäude, wo erforderlich mit Zwischenschritten zur Dekon­ta­mination

  • Recycling von Wertstoffen

  • Umnutzung oder Abbruch Gebäude

  • Abschluss der Stilllegung