Rechtzeitig vor Abschluss der Verpackungsaktivitäten in der BEVA meldet der Eigentümer dem UVEK und dem Bundesamt für Energie (BFE) schriftlich das geplante endgültige Datum der Ausserbetriebnahme und reicht das Stilllegungsprojekt mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Das Stilllegungsprojekt enthält eine Beschreibung aller geplanten Stilllegungs- und Rück­bau­schritte und definiert das Stilllegungsziel.