Die Richtlinie ENSI-G17 (ENSI 2014) gibt ein Phasenmodell vor, welches die Überführung aus dem Betrieb in die Stilllegung aufzeigt. Da die BEVA im Vergleich mit einem Kernkraftwerk eine geringe Komplexität aufweist und Aktivierung und Kontamination, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Umfang erwartet wird, wird davon ausgegangen, dass die Stilllegung der BEVA in einer einzigen Phase erfolgen kann. Anstelle der Phase 0 nach Richtlinie ENSI-G17 (ENSI 2014) treten die vorgelagerten Arbeiten der Stilllegung, welche gegen Ende der Betriebsdauer erfolgen. Diese Planungsannahme wird bei der periodischen Aktualisierung des Stilllegungsplans und der Erarbeitung des Stilllegungsprojekts geprüft.