Bei Erreichen des Endes der Betriebsdauer der BEVA, muss für die Erlangung der Stilllegungs­verfügung ein Stilllegungsprojekt vorgelegt werden. Dem im vorliegenden Bericht beschriebenen Konzept folgend werden im Stilllegungsprojekt die einzelnen Projektschritte geplant und später umgesetzt.

Die Stilllegungspläne der BEVA, der Zwilag und des BZL sind zeitgerecht miteinander abzu­stimmen.