Für hochaktive Abfälle (HAA), d.h. ausgediente Brennelemente und verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung, ist für die geologische Tiefenlagerung eine Umverpackung aus Transport- und Lagerbehältern (TLB) in Endlagerbehälter (ELB) notwendig. Die Umverpackung erfolgt am Standort Zwilag (Gemeinde Würenlingen, Kanton Aargau) in der Brennelement­verpackungs­anlage (BEVA) für deren Realisierung eine eigenständige Rahmenbewilligung erforderlich ist. Der Standort befindet sich in der Nachbarschaft der Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) sowie des Paul Scherrer Instituts (PSI) mit dem zugehörigen Bundeszwischenlager (BZL).

Das Kernenergiegesetz (KEG 2003) verpflichtet den Gesuchsteller für eine Rahmen­bewilligung einer Kernanlage, ein Konzept für die spätere Stilllegung auszuarbeiten und einzu­reichen (Art. 13 Abs. 1 Bst. c KEG).

Dieser Bericht dokumentiert das geforderte Konzept für die Stilllegung der BEVA und zeigt damit die Machbarkeit einer sicheren Stilllegung der BEVA am Standort auf Stufe Konzept auf.