Zur Umsetzung der Pflichten nach SaV muss gemäss (Art. 12 Abs. 1 SaV) eine Person vorhanden sein, die zur Verfügung über die BEVA berechtigt ist («verfügungsberechtigte Person»).

Im ersten Planungsschritt sollen gemäss IAEO Wege und Methoden identifiziert werden, wie Materialien, die unter Safeguards stehen, abgezweigt resp. nicht deklarierte Tätigkeiten im Brennstoffkreislauf vorgenommen werden können. Folgende Möglichkeiten bestünden hierbei:

  • Das Entwenden eines TLB/ELB
  • Der Austausch eines gefüllten TLB/ELB mit einem leeren
  • Das Abzweigen/Entwenden von Materialien, die unter Safeguards stehen, während der Umverpackung
  • Tätigkeiten in (oder in der Nähe) der Anlage, welche von der geplanten, deklarierten Vorgehensweise der Verpackung abweichen (z.B. nicht deklarierte Wiederaufbereitungs­anlage)

Um ein Abzweigen/Entwenden von Material resp. TLB/ELB oder ein verdeckter, nichtdeklarierter Umgang mit Materialien, die unter Safeguards stehen, zu verhindern, sind Safeguardsmassnahmen zu entwickeln und zu implementieren.

Safeguards by Design

Die Umsetzung von Safeguardsmassnahmen in einer Anlage ist beginnend bei der Planungsphase zu berücksichtigen («Safeguards by Design») (Art. 11 SaV). Da dies ein iterativer Prozess zwischen der Anlage, dem BFE und der IAEO ist, sind die geplanten Schritte zur Berücksichtigung von Safeguardsmassnahmen dem BFE frühzeitig einzureichen (Kap. 4.2.1 BFE 2021b)

Safeguardspflicht

Nach heutigem Abfallverpackungskonzept (Nagra 2023) werden in der BEVA etwas mehr als 2'000 ELB mit safeguardspflichtigen HAA verpackt (Nagra 2023). Zusammen mit dem Anlagen­typ ergibt sich daraus die Safeguardspflicht für die BEVA.

Festlegung von Materialbilanzzonen

Die verfügungsberechtigte Person hat für die Anlage die Zonen festzulegen, in denen mit Materialien, die unter Safeguards stehen, umgegangen werden soll (Art. 12 Abs. 1 SaV).

Diese Materialbilanzzonen sind so zu begrenzen, dass jederzeit festgestellt werden kann, wie viel von diesen Materialien innerhalb der Zone vorhanden ist und wie viel über die Grenzen der Zone transportiert wird ( Art. 12 Abs. 2 SaV).

Innerhalb einer Materialbilanzzone sind Schlüsselmesspunkte (Key Measurement Points, KMPs) zu definieren, so dass Bewegungen von solchen Materialien innerhalb der Materialbilanzzone jederzeit festgestellt werden können ( Art. 12 Abs. 3 SaV).

Die Planung und Festlegung von Materialbilanzzonen sowie deren KMPs bei neuen Anlagen hat in Rücksprache mit dem BFE zu erfolgen (Kap. 4.2.2 BFE 2012b).

Für die Festlegung von Materialbilanzzonen der BEVA liegt mit der Anlage und insbesondere der Heissen Zelle der Zwilag in unmittelbarer Nachbarschaft eine mit der BEVA vergleichbare Anlage als Vorlage vor. Die Zwilag bildet als Ganzes eine Materialbilanzzone, derzeit unterteilt mit mehreren KMPs. Die BEVA könnte analog als Ganzes eine Materialbilanzzone bilden und eben­falls mit einer angemessenen Anzahl KMPs5 unterteilt werden.

In Fig. A‑2 sind die für Safeguards wesentlichen Elemente der BEVA und Materialflüsse dar­gestellt. Die mit radioaktiven Abfällen (HAA) befüllten TLB werden in die BEVA transferiert und an die Umlade­zelle (innerer roter Kasten) angedockt; in der Umladezelle werden die HAA in ELB umgeladen. Die mit HAA beladenen ELB verlassen die BEVA in Richtung geologisches Tiefen­lager, die leeren TLB werden abgeführt.

 

Gemäss heutigem Stand der Planung bei der BEVA vorgesehene Materialflüsse, zu denen Materialbilanzzonen festgelegt werden müssen HAA: Hochaktive Abfälle, TLB: Transport- und Lagerbehälter, ELB: Endlagerbehälter, innerer roter Kasten: Umladezelle.

Fig. A‑2:Gemäss heutigem Stand der Planung bei der BEVA vorgesehene Materialflüsse, zu denen Materialbilanzzonen festgelegt werden müssen

HAA: Hochaktive Abfälle, TLB: Transport- und Lagerbehälter, ELB: Endlagerbehälter, innerer roter Kasten: Umladezelle.

 

Ernennung von einer verantwortlichen Person

Die verfügungsberechtigte Person hat eine für die Berichterstattung sowie die Durchführung von Inspektionen verantwortliche Person zu bezeichnen und mit den erforderlichen Kompetenzen und Mitteln auszustatten (Art. 13 SaV).

Diese für die Umsetzung der Safeguardsmassnahmen in der Anlage verantwortliche Person ist die Schnittstelle zwischen Anlage und dem BFE und muss die Vorgaben gem. Kap. 4.2.3 BFE (2012b) erfüllen.

Berichterstattung

Für eine Anlage in Planung und Bau sind dem BFE die Berichte gemäss Anhang 2 Abs. 2 SaV einzureichen (Art. 14 SaV). Diese umfassen

  • Auslegungsinformationen (Design Information Questionnaire, DIQ – standardisierter Fragenkatalog): Inhalt gem. Anhang 2 Abs. 2.1 SaV (innert 3 Monaten nach Baubewilligung; Aktualisierung nach Baufortschritt; bei Bedarf, je nach Umfang von Änderungen)

  • Zusatzinformationen: allgemeine Beschreibung des Standorts mit Gebäuden, deren äusseren Abmessungen und Angabe der Stockwerke sowie deren Verwendung (einmalig sowie nach Änderungen, bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres, jährlich mit Nullmeldung (Kap. 4.2 BFE 2021a))

  • «Safeguards-by-Design»-Informationen: technische und bauliche Vorkehrungen zur Umsetzung von Safeguardsmassnahmen (zu Beginn der Planungsphase; bei Bedarf, je nach Umfang von Änderungen)

Weitere Erläuterungen und Anforderungen zur Berichterstattung gibt die Richtlinie BFE-SG03 (BFE 2021a).

Inspektionen

Für Anlagen in Planung oder Bau wird geprüft, ob die Berichterstattung ordnungsgemäss erfolgt ist, keine Materialien, die unter Safeguards stehen, vorhanden sind und der Aufbau der Anlage und die Unter­teilung der Materialbilanzzonen geeignet sind (Art. 24 Abs. 2 Bst. b SaV).

Weiter werden während der Bauphase Inspektionen durchgeführt, um Abweichungen in der Bauausführung gegenüber den Planungsunterlagen identifizieren zu können und so mögliche nichtdeklarierte Tätigkeiten im Brennstoffkreislauf oder mögliche Wege zur Abzweigung von Materialien, die unter Safeguards stehen, frühzeitig erkennen zu können («Design Verification»).

Die Zwilag hat vier KMPs (die Heisse Zelle, die Empfangshalle, eine Lagerhalle und ein Lagerraum). Das derzeitige Konzept der BEVA sieht ebenfalls eine Umladezelle, allerdings mit mehreren Andockstellen, vor. ↩