In der Brennelementverpackungsanlage (BEVA) werden hochaktive Abfälle (HAA) aus Transport- und Lagerbehältern (TLB) in Endlagerbehälter (ELB) umgeladen. Die HAA bestehen aus abgebrannte Brennelementen und verglasten Abfällen aus der Wiederaufbereitung4 (Nagra 2023). Nach heutigem Abfallverpackungskonzept (Nagra 2023) werden in der BEVA etwas mehr als 2'000 ELB mit HAA beladen (Nagra 2023).
Die BEVA ist somit auf den Umgang von Materialien, die unter Safeguards stehen, in Mengen grösser als ein effektives Kilogramm ausgelegt. Nach Art. 3 Abs. 1 Bst. a SaV gilt die BEVA somit als Anlage im Sinne der SaV und steht unter Safeguards, ebenso wie die darin gehandhabten HAA.
In der Zwilag sind diese in der Halle H gelagerten Materialien formal noch nicht als Abfälle deklariert. Dies spielt für die Unterstellung unter Safeguards allerdings keine Rolle, spätestens mit der Umverpackung in Endlagerbehälter werden sie auch formal als Abfälle deklariert werden. ↩