Geologisches Tiefenlager in Nördlich Lägern mit Oberflächenanlagen beim Haberstal, Stadel Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) 1. Stufe: Voruntersuchung und Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung

pdf NAB 22-28 Geologisches Tiefenlager in Nördlich Lägern mit Oberflächenanlagen beim Haberstal, Stadel Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) 1. Stufe: Voruntersuchung und Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung(52.75 MB)

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) sucht im Auftrag der Entsorgungspflichtigen geeignete Standorte für geologische Tiefenlager (gTL) und Ver-packungsanlagen (VA) für die radioaktiven Abfälle der Schweiz. Die Standortsuche erfolgt gemäss dem "Sachplan geologische Tiefenlager – Konzeptteil" (SGT) des Bundesamts für Energie (BFE 2008). Darin wird in 3 Etappen schrittweise die Auswahl der Standortgebiete ein-geengt.

Aus Sicht der Nagra hat das Standortgebiet Nördlich Lägern (NL) insgesamt die meisten Sicher-heitsreserven und eignet sich daher am besten für ein gTL als Kombilager. Die zugehörige Ober-flächenanlage (OFA) soll im Gebiet Haberstal in der Gemeinde Stadel gebaut werden. Diesen Standort hat die Nagra in Zusammenarbeit mit der Region und dem Kanton Zürich vorgeschlagen(Nagra 2022a, Nagra 2022b). Es soll ein "Kombilager" für radioaktive Abfälle gebaut werden, welches schwach- bis mittelaktive Abfälle wie auch hochaktive Abfälle aufnimmt. Für die Platzierung der notwendigen VA schlägt die Nagra das Areal am Standort der Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) in der Gemeinde Würenlingen vor (Nagra 2022a, Nagra 2022b). Der vorliegende Bericht behandelt lediglich die OFA am Standort NL-6. Ein separater Bericht wurde für die VA erstellt (Nagra 2022d).

Die in den externen VA bei der Zwilag in Endlagerbehälter verpackten radioaktiven Abfälle werden per LKW angeliefert und dort eingelagert. Die OFA des Kombilagers wird eine Fläche von rund 12 ha an landwirtschaftlicher Fläche (FFF) und Waldfläche in Anspruch nehmen. Für die Versorgung des Geländes während den einzelnen Phasen (Bauphase, Betriebsphase, Beobachtungsphase, Verschluss- und Rückbau) wird zudem ein Bahnanschluss im Bereich der Kiesgrube Hardrütenen in Betracht gezogen.

Gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, Anhang Ziffer 40.1, 2009) ist die Errichtung eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle UVP-pflichtig. Vorgeschrieben ist eine 2-stufige UVP:

  • Stufe 1 innerhalb des Rahmenbewilligungsverfahrens
  • Stufe 2 innerhalb des nuklearen Baubewilligungsverfahrens

Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) stellt die Auswirkungen der jeweiligen Anlage auf die verschiedenen Umweltbereiche zusammen. Vor der Durchführung einer UVP-Hauptunter-suchung (Stufe 1) wird eine UVP-Voruntersuchung mit Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung erarbeitet. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sowie die kantonalen Fachstellen des Kanton Zürichs nehmen Stellung zum Pflichtenheft 1. Stufe. Das Resultat der Voruntersuchung stellt im Wesentlichen die Vorgaben für die Erarbeitung des eigentlichen UVB dar und ist Bestandteil der UVP 1. Stufe innerhalb des Rahmenbewilligungsverfahrens.

Durch die Lage und Grösse des Untersuchungsperimeters und den Untersuchungszeithorizont von ca. 100 Jahren ergeben sich Auswirkungen auf mehrere Umweltbereiche. Nur in dem Umwelt-bereich Kulturdenkmäler und archäologische Stätten sind keine Auswirkungen zu erwarten und daher auch keine Massnahmen notwendig. In den anderen Umweltbereichen sind mindestens während einer Phase Auswirkungen zu erwarten. In den Umweltbereichen Grundwasser, Ober-flächengewässer, Entwässerung, Störfallvorsorge / Katastrophenschutz und Landschaft und Ortsbild sind während allen Phasen Auswirkungen zu erwarten.