– begleitend zum Rahmenbewilligungsgesuch

    pdf NTB 25-01 Umweltverträglichkeitsbericht im grenzüberschreitenden Rahmen für das geologische Tiefenlager(11.58 MB)

Die Nagra hat im November 2024 ein Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) für ein geologisches Tiefenlager (gTL) im Standortgebiet Nördlich Lägern (NL) mit den Oberflächenanlagen (OFA) am Standort «Haberstal» in Stadel (Zürich, Schweiz) eingereicht. Ziel dieses Berichts ist es, Deutschland und Österreich im Rahmen des Übereinkommens von Espoo frühzeitig über mögliche Umweltauswirkungen zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Inhaltlich stützt sich der Bericht auf die Angaben im RBG ab.

Der vorliegende Bericht wurde im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) von der Nagra erstellt und von den zuständigen Bundesbehörden auf Vollständigkeit geprüft. Er erfüllt somit die Anforderungen des Übereinkommens von Espoo an die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Das gTL dient der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgung radioaktiver Abfälle. Eine Entsorgung gewährleistet den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt in der Schweiz und den Nachbarstaaten. Die Standortwahl erfolgte mittels eines sicherheitsorientierten Verfahrens.

Der OFA-Standort Haberstal wurde im Rahmen des Sachplanverfahrens «Sachplan geologische Tiefenlager» unter Einbezug angrenzender deutscher Gemeinden gewählt und basiert auf einer umfassenden Interessenabwägung.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Rahmenbewilligung sind aus Sicht der Nagra erfüllt. Der Standort ist für den Bau und Betrieb des gTL geeignet. Die Umgebung, die Bevölkerung und das Personal werden durch ein gestaffeltes Barrieren- und Schutzkonzept während des Normalbetriebs, bei Betriebsstörungen und bei Störfällen vor unzulässiger Strahlenexposition geschützt. Sicherheitsrelevante Auswirkungen ausserhalb der Anlage sind ausgeschlossen.

Die Langzeitsicherheit ist stufengerecht nachgewiesen. Selbst unter pessimistischsten Annahmen belegen die Ergebnisse, dass die Sicherheit des gTL in der Nachverschlussphase durch das Mehrfachbarrierensystem gewährleistet ist.

Das Mehrfachbarrierensystem besteht aus gestaffelten technischen und geologischen Barrieren. Vor allem die geologischen Barrieren stellen passiv, d. h. ohne menschliches Zutun, den Einschluss und die Rückhaltung der im gTL eingelagerten radioaktiven Stoffe sicher, bis die Radiotoxizität durch Zerfall genügend abgeklungen ist und gewährleisten so die Langzeitsicherheit.

Die Tiefenlage des gTL in einer stabilen geologischen Situation sorgt dafür, dass das Mehrfachbarrierensystem auch bei geologischen Prozessen und Entwicklungen an der Oberfläche und bei Klimaveränderungen langfristig geschützt bleibt.

Konventionelle (nicht radiologische) Umweltauswirkungen sind im Vergleich zum Ausgangszustand geringfügig und beschränken sich auf den Standort und das unmittelbare Umfeld des Projektperimeters. Erhebliche Auswirkungen auf die Nachbarstaaten können ausgeschlossen werden. Für alle Umweltbereiche sind Auswirkungen durch das Vorhaben entweder unerheblich oder sie sind lokal begrenzt und nehmen mit zunehmender Entfernung vom Projektperimeter auf ein vernachlässigbares Mass ab.

Die Rahmenbewilligung ist ein politischer Grundsatzentscheid und ein Akt der Rechtsanwendung zugleich, der den Standort sowie die Grundzüge des Projekts festlegt und die Grundlage bildet für nachfolgende Bewilligungsschritte. Für das gTL sieht das Kernenergiegesetz (KEG) ein zweistufiges UVP-Verfahren vor. Für das Rahmenbewilligungsverfahren erfolgt die Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen der UVP 1. Stufe. Der dafür erstellte Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) enthält auch ein Pflichtenheft für die UVP 2. Stufe, die später im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erfolgt.