Einwirkungen auf den Standort der Oberflächenanlage des geologischen Tiefenlagers bei Störfällen in der Nachbarschaft

pdf NAB 24-32 Einwirkungen auf den Standort der Oberflächenanlage des geologischen Tiefenlagers bei Störfällen in der Nachbarschaft(6.63 MB)

Im Zuge des Rahmenbewilligungsgesuchs für das geologische Tiefenlager (gTL) am Standort Haberstal (Stadel, Kt. ZH) ist gemäss Kernenergieverordnung (KEV) als Teil der Gesuchsunterlagen ein Sicherheitsbericht einzureichen, in welchem nach Art. 23 KEV Angaben zu den Standorteigenschaften an der Erdoberfläche anzugeben sind.

Dies betrifft unter anderem die standortspezifischen externen Gefährdungen, wozu gemäss Richtlinie A05 des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) auch unfallbedingte Einwirkungen aus der Nachbarschaft zählen, die in einer Analyse abzubilden und zu bewerten sind. Vorliegender Bericht zur Gefährdungsanalyse der Nachbarschaft bewertet und legt nachvollziehbar dar, dass die Oberflächenanlage des gTL keinen inakzeptablen Risiken aus der nächsten Nachbarschaft ausgesetzt ist, und somit die gesetzlich geforderten Sicherheitsanforderungen durch eine geeignete Standortwahl sowie durch eine entsprechende Auslegung erfüllbar sind. Zu den Standorteigenschaften, die im Hinblick auf nahegelegene Gefahren aus der Nachbarschaft in diesem Bericht beschrieben und bewertet werden, zählen:

  • Verkehrswege (Eisenbahnanlagen und Durchgangsstrassen)
  • Erdgasleitungen
  • Betrieb (Industrieanlagen oder militärische Einrichtungen)
  • (Wald-)Brand

Dabei wird auf die unfallbedingte Freisetzung grosser Mengen an brennbaren, explosiven, ätzenden, gesundheitsschädlichen und oxidierenden Stoffen eingegangen und die sich daraus ergebenden nachbarschaftsbedingte Gefährdung des gTL am konservativsten Punkt minimaler Distanz durch Brand, Explosion oder luftgetragene Toxizität bewertet. Die Untersuchungen stützen sich dabei neben eigenen quantitativen standortspezifischen Analysen auch primär auf bestehende quantitative Untersuchungen anderer Kernanlagen ab, die aufgrund ihrer konservativen Annahmen und ihres generischen Charakters (bspw. keine Berücksichtigung der Abschattung infolge standortspezifischer, topographischer Gegebenheiten oder vorgelagerter Bauten) auf den Standort der Oberflächenanlage übertragbar sind.

Die Bewertung der unfallbedingten Einwirkungen aus der Umgebung bzw. direkten Nachbarschaft ergibt keine Risiken oder Gefährdungen für den Standort. Alle aus den zivilisatorischen Gefahren und Unfallabläufen ermittelten Überdruckspitzen, Wärmestromdichten und Konzentrationen gefährlicher Stoffe liegen am Standort weit unterhalb kritischer Werte und haben somit auf die Baustrukturen, die Betriebsabläufe und die nukleare Sicherheit des gTL keinen nachteiligen Einfluss. Begründet ist dies durch den grossen Abstand zu den wenig vorhandenen zivilisatorischen Gefahrenquellen, den topologischen, durch eine Hügelkette geschützten Standort und damit verbundenen in einem Abschirmeffekt resultierenden Verhältnissen. Den wesentlichen Schutz übernehmen in allen Bereichen des gTL jedoch die gegen äussere Einwirkungen robust ausgelegten Endlagerbehälter (z. T. verpackt in Transportbehälter) selbst.

Auch die Nähe zum Waldrand und der potenziellen Waldbrandgefahr ist keine ungewöhnliche Randbedingung für Kernanlagen und stellt dementsprechend keine Gefährdung für die nukleare Sicherheit des gTL dar.

Aus der Nachbarschaft ergeben sich für den Bau und Betrieb eines gTL keine Gefährdungen, der Standort ist geeignet.