Erdbebengefährdungsanalyse für den Standort der Oberflächenanlage und die Betriebsphase des geologischen Tiefenlagers
Nagra (2024): Erdbebengefährdungsanalyse für den Standort der Oberflächenanlage und die Betriebsphase des geologischen Tiefenlagers. Nagra Arbeitsbericht NAB 24-21.
Zusammenfassung
Das Rahmenbewilligungsgesuch für das geologische Tiefenlager am Standort Haberstal stützt sich bei der Bewertung der Eignung des Standorts im Hinblick auf den sicheren Betrieb eines geologischen Tiefenlagers (gTL), sowie der Oberflächenanlagen (OFA) und Zugängen nach untertag auf quantitative, standortspezifische Gefährdungsanalysen ab. Mit dem vorliegenden Bericht wird die Erdbebengefährdung standortspezifisch analysiert und bewertet. Die möglichen Einflüsse von Erdbeben auf die Langzeitsicherheit, also nach Verschluss des gTL, werden separat in Nagra (2024b) behandelt.
Die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Bestimmung der Erdbebengefährdung sowie die behördlichen Vorgaben für deren Umsetzung sind in der Kernenergieverordnung (KEV 2004) sowie der Richtlinie ENSI-G03 (ENSI 2023) und in ENSI (2018) beschrieben. Diese werden mit dem vorliegenden Bericht erfüllt.
Die hier durchgeführte Bestimmung der Erdbebengefährdung dient der allgemeinen Darstellung der Standorteignung für den Bau & Betrieb eines gTL sowie der dazu erforderlichen OFA. Im Gegensatz zu Kernkraftwerken werden im geologischen Tiefenlager keine aktiven Sicherheitssysteme benötigt, die für die Einhaltung der Schutzziele erforderlich sind. Im geologischen Tiefenlager werden konditionierte und in Endlagerbehälter verpackte Abfälle angeliefert, wobei entsprechend aktueller Planung über- wie untertage nur ein Endlagerbehälter für hochaktive Abfälle (HAA) bzw. wenige Endlagerbehälter für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) pro Tag gehandhabt bzw. eingelagert werden. Es werden zu keiner Zeit offene radioaktive Stoffe im geologischen Tiefenlager gehandhabt. Die in den Lagerkammern eingelagerten Endlagerbehälter sind zudem bereits während der Betriebsphase durch die zeitnahe Verfüllung und Versiegelung der Lagerkammern vor Störfalleinwirkungen geschützt. Das in der Anlage vorhandene, nicht eingelagerte Nuklidinventar ist erheblich geringer als das Inventar eines Zwischenlagers. Generell ist das Gefährdungspotential eines geologischen Tiefenlagers somit sehr gering, insbesondere im Vergleich zu Kernkraftwerken, aber auch im Vergleich zu Konditionierungsanlagen und Zwischenlagern.