Einwirkungen auf die Brennelementverpackungsanlage bei Störfällen in der Nachbarschaft
Nagra (2024): Einwirkungen auf die Brennelementverpackungsanlage bei Störfällen in der Nachbarschaft. Nagra Arbeitsbericht NAB 24-37.
Im Zuge des Rahmenbewilligungsgesuchs für die Brennelementverpackungsanlage (BEVA) am Standort Zwilag (Würenlingen, Kt. AG) ist gemäss Kernenergieverordnung (KEV) als Teil der Gesuchsunterlagen ein Sicherheitsbericht einzureichen, in welchem nach Art. 23 KEV Angaben zu den Standorteigenschaften anzugeben sind. Dies betrifft unter anderem die standortspezifischen externen Gefährdungen, wozu gemäss Richtlinie A05 des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) auch unfallbedingte Einwirkungen aus der Nachbarschaft zählen, die in einer Analyse abzubilden und zu bewerten sind.
Vorliegender Bericht zur Gefährdungsanalyse der Nachbarschaft bewertet und legt nachvollziehbar dar, dass die BEVA keinen inakzeptablen Risiken aus der nächsten Nachbarschaft ausgesetzt ist, und somit die gesetzlich geforderten Sicherheitsanforderungen durch eine geeignete Standortwahl sowie durch eine entsprechende Auslegung erfüllbar sind. Zu den Standorteigenschaften, die im Hinblick auf nahegelegene Gefahren aus der Nachbarschaft in diesem Bericht beschrieben und bewertet werden, zählen:
- Verkehrswege (Eisenbahnanlagen und Durchgangsstrassen)
- Erdgasleitungen
- Betrieb (Industrieanlagen oder militärische Einrichtungen)
- (Wald-)Brand
Dabei wird auf die unfallbedingte Freisetzung grosser Mengen an brennbaren, explosiven, ätzenden, gesundheitsschädlichen und oxidierenden Stoffen eingegangen und die sich daraus ergebenden nachbarschaftsbedingte Gefährdung der BEVA am konservativsten Punkt minimaler Distanz durch Brand, Explosion oder luftgetragene Toxizität bewertet. Die Untersuchungen stützen sich dabei neben eigenen quantitativen standortspezifischen Analysen auch primär auf bestehende quantitative Untersuchungen anderer Kernanlagen ab, die aufgrund ihrer konservativen Annahmen und ihres generischen Charakters (bspw. keine Berücksichtigung der Abschattung infolge standortspezifischer, topographischer Gegebenheiten oder vorgelagerter Bauten) auf den Standort der BEVA übertragbar sind.
Die Bewertung der unfallbedingten Einwirkungen aus der Umgebung bzw. direkten Nachbarschaft ergibt keine Risiken oder Gefährdungen für den Standort. Alle aus den zivilisatorischen Gefahren und Unfallabläufen ermittelten Überdruckspitzen, Wärmestromdichten und Konzentrationen gefährlicher Stoffe liegen am Standort weit unterhalb kritischer Werte und haben somit auf die Baustrukturen, die Betriebsabläufe und die nukleare Sicherheit der BEVA keinen nachteiligen Einfluss. Begründet ist dies durch den grossen Abstand zu den wenig vorhandenen zivilisatorischen Gefahrenquellen, den topologischen, in einem Abschirmeffekt resultierenden Verhältnissen und dem zwischen BEVA und Gefahrenquelle (insb. Gefahrguttransporte) liegenden dichten, verzögernd und hemmend wirkenden Mischwald. Zusätzlich wird die BEVA allgemein gegen Einwirkungen von Aussen bautechnisch so ausgelegt, dass auch andere Gefährdungen nicht zu einer Beeinträchtigung bzw. Verletzung der nuklearen Sicherheit führen.
Auch die Nähe zum Waldrand und der potenziellen Waldbrandgefahr ist keine ungewöhnliche Randbedingung für Kernanlagen und stellt dementsprechend keine Gefährdung für die nukleare Sicherheit der BEVA dar.
Aus der Nachbarschaft ergeben sich für den Bau und Betrieb einer BEVA keine Gefährdungen, der Standort ist geeignet.